Darf mein Arbeitgeber das?
Gestern hab ich mich krank gemeldet. Ein Arbeitstag dauert bei mir 8 Stunden. Der Marktleiter meinte heute:"wenn man sich hier krank meldet, dann zählt das als 7 Stunden, nicht als 8 Stunden". Ich habe also eine minus Stunde und soll sie nacharbeiten. Ich glaube nicht, dass das rechtlich gesehen legitim ist. Kann sowas sein? Kennt sich da jemand aus?
7 Antworten
Dein Arbeitgeber muss dich so bezahlen, wie du gearbeitet hättest, wenn du nicht krank wärst. Wenn dein Regulärer Arbeitstag laut Arbeitsvertrag 8 Stunden beträgt und du z.B. laut Dienstplan für 8 Stunden eingeteilt warst, muss dir dein AG auch die 8h bezahlen. Warst du laut Dienstplan z.B. nur für 7 oder 6 Stunden eingeteilt, muss er dir nur die Stunden bezahlen.
Wenn es keinen Dienstplan gibt, dann muss er die die Vertragliche Zeit oder den Durchschnitt der letzten 3 Monate zahlen.
Nein.
Allerdings machst du auch keine Überstunde (die 8. Stunde) wenn der Arbeitstag laut Vertrag 7 Stunden dauert).
Durch ordnungsgemäß durch AU nachgewiesene Krankschreibung entstehen keine Minusstunden. Keine Ausnahme!
Dein Marktleiter soll sich bitte einmal im Entgeltfortzahlungsgesetz über die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall informieren.
Wenn es laut Vertrag 8 h sind kann er nicht 7 h daraus machen .
Der Arbeitstag dauert laut Vertrag 8 Stunden