Darf man Sprühdeo oder Imprägnierspray (Druckgasbehälter) im Koffer (nicht handgepäck) mit ins Flugzeug nehmen?

3 Antworten

Schau beim LBA nach. Dort steht u. a.: 

Gefahrgut im Passagiergepäck - "... sie <sind> an Bord eines Luftfahrzeuges weder im Handgepäck noch im Reisegepäck zugelassen"  

"Die folgenden Güter dürfen auf keinen Fall im Passagiergepäck mitgeführt werden: 

Komprimierte, verflüssigte, unter Druck gelöste oder tiefgekühlte Gase (zum Beispiel Campinggas-Kartuschen - das ist nur EIN Beispiel!)." 

Am besten mal dort oder bei der Bundespolizei fragen. 

Kosmetische Artikel als Aerosol wie Deosprays kannst du bis max. 500ml Nettomenge pro Verpackung und 2l Gesamtnettomenge über Alles (also alle Gegenstände, ob im Frachtraum oder der Kabine) ins aufgegebene Gepäck geben. Die Druckgasbehälter müssen dabei mit einer Kappe sicher verschlossen sein.

Imprägnierspray fällt nicht unter diese Ausnahmegenehmigung.

Deo und Haarspray darf man auf jeden Fall im Flugzeug mitnehmen. Ich würde es an deiner Stelle aber gut verpacken, sodass im Falle des Falles nicht dein ganzer Koffer nachher nach dem Deo riecht.