Darf man in der Öffentlichkeit fummeln?
Also wenn man eine Freundin hat und küssen darf man sich ja. Und wenn ja ist das angebracht? (Damit meine ich jetzt nicht nackt oder so sondern halt nur so mit klamotten und halt auf einer bank oder im kino:))
8 Antworten
ich denke das fällt wohl darunter:
§ 183a
Erregung öffentlichen Ärgernisses
.
Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.
wissentlich und absichtlich kann man in deinem fall wohl bejahen
Wissentlich und absichtlich gebzieht sich nur auf das Ärgernis erregen ;)
Und es hört sich nicht so an, als würde er/sie das als Ziel haben.
solange sich keiner drüber aufregt kannst du das machen, aber es wird immer jemanden geben den das stört - würde mich auch stören wenn da zwei z.b. auf einer bank aufeinanderhocken und man erahnen kann was das geben soll ( auch mit klamotten ) aber das ist wirklich ansichtssache.
ich mien jetzt nicht aufeinanderhocken haha. Sondern halt nur fummeln. Nicht einmal in die hiose rein fassen sodern nur darauf
da ist meine antwort dieselbe -solange sich niemand dran stört .......................
Es kommt ganz darauf an, wie weit man geht. Sobald es zur Erfüllung eines Tatbestandes des §183a StGB kommt, macht man sich strafbar.
Link §183a StGB: https://dejure.org/gesetze/StGB/183a.html
Klar. Darfst sie auch öffentlich wegbuttern. Eben halt nur nicht dabei über Rot buttern!
Wieso machst du dir da eigentlich Gedanken drum, solange man es nicht offen auf der Straße treibt wird niemand sonderlichen Aufhebens drum machen.
*bezieht