Darf man im Laden etwas aus dem Einkaufswagen von einem Mitarbeiter nehmen?

6 Antworten

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Rein rechtlich? Nein.

Ware, die sich nicht im Regal befindet oder sonstwie offensichtlich zum Verkauf angeboten wird, befindet sich somit auch nicht offiziell im Verkauf. Das gilt also beispielsweise auch für Paletten oder Rollis mit Packware die in den Gängen stehen. Somit ist davon auszugehen, dass der Markt etwas dagegen haben könnte, wenn man sich ungefragt daran zu schaffen macht.

Der Markt ist Eigentümer und auch Besitzer dieser Ware. Sie von dort, ohne sein Einverständnis und gegen seinen Willen zu nehmen, wäre streng juristisch betrachtet, eine verbotene Eigenmacht (§ 858 Abs. 1 BGB):

Wer dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht oder ihn im Besitz stört, handelt, sofern nicht das Gesetz die Entziehung oder die Störung gestattet, widerrechtlich (verbotene Eigenmacht).

§ 859 BGB:

(1) Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren.

(2) Wird eine bewegliche Sache dem Besitzer mittels verbotener Eigenmacht weggenommen, so darf er sie dem auf frischer Tat betroffenen oder verfolgten Täter mit Gewalt wieder abnehmen.

Deshalb grundsätzlich die Frage: Was hindert dich daran einfach mal zu fragen?

ja...

was sollte es sein, diebstahl?

wenn sie es nicht wollen, sagen sie es dir

ronnyarmin  17.08.2019, 14:25

Aufgrund dieser Einstellung gibt es erst Verbote.

Wie wäre es, zu fragen, ob man sich was aus dem Wagen rausnehmen darf?

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Dies sollte man nicht tun, denn es könnten sich ja auch Lebensmittel in dem Einkaufswagen befinden, die nicht mehr für den Verzehr geeignet sind.

Zumindest sollte man den Mitarbeiter fragen, ob man etwas raus nehmen darf.

Schadet sicher nicht, einfach mal höflich nachzufragen.

Gruß

Ja, der code am Produkt ist derselbe. Also egal.

Die höflichkeit gebietet trotzdem zu fragen.