Darf man im Krankenstand gekündigt werden ...?

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Ja, man darf im Krankenstand gekündigt werden (aber unter bestimmten Vorraussetzungen).

Thema Koma: Angehörige müssten für dich dann beim Arbeitsamt / Jobcenter einen Antrag stellen (alternativ Grundsicherungsamt). Dann wärst du darüber versichert.

Darum kümmert sich (wenn kein Angehöriger vorhanden ist) aber auch der Soziale Dienst im Krankenhaus.

Grundsätzlich ja, AN im Krankenstand können ganz regulär gekündigt werden. Entscheidend ist nur, dass der Kündigungsgrund selbst nicht in der Krankschreibung liegen darf; das wäre arbeitsrechtlich unzulässig. Eine Kündigung *aufgrund* einer AU ist nur dann möglich, wenn unter Abwägung aller Umstände (meistens bei negativer bzw. ungünstiger Prognose des Betroffenen) es dem AG nicht zugemutet werden kann, das AV weiterzuführen. Das kommt bei Langzeitpatienten vor.

Wer seine Angelegenheiten aufgrund seines Gesundheitszustandes nicht selbst regeln kann, um den kümmern sich in erster Linie die Angehörigen. Gibt es die nicht, oder sind diese nicht verfügbar, greift primär vorübergehend der Sozialdienst des KKH ein, der wiederum beim zuständigen Amtsgericht eine gerichtliche Betreuung beantragen wird.

Man darf immer gekündigt werden.

Aber da du dein ganzes Leben nicht arbeitest und bei deinen Eltern lebst, kann es Dir egal sein.

Auch im Krankenstand kann man gekündigt werden. Mit Deinem Koma hat das weniger zu tun.

Erst wenn Kündigungsschutzklage eingereicht wird gilt eine Frist von 3 Wochen nach Kündigung. Diese kann unter diesen Umständen (Koma) ausgesetzt bzw verlängert werden.

Selbst wenn die Versicherung auslaufen sollte, es wird sich weiterhin um den Patienten gekümmert.