Darf man Feuerwerk in Deutschland kaufen und das in die schweiz nehmen?

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Achtung beim Feuerwerk-Import

BASEL – Das Schweizer Grenzwachtkorps (GWK) erinnert im Hinblick auf den Nationalfeiertag am 1. August an die Einfuhrbestimmungen für Feuerwerk: Pro Person dürfen 2,5 Kilogramm Feuerwerkskörper in die Schweiz eingeführt werden. Am Boden knallende Feuerwerkskörper dürften nicht importiert werden. Ebenfalls verboten seien «Lady-Crackers», die länger als 22 Millimeter sind oder einen Durchmesser von mehr als drei Millimeter aufweisen, «Knallteufel» mit einem Gewicht über 2,5 Milligramm sowie pyrotechnische Gegenstände zu technischen Zwecken wie etwa Handlichtfackeln oder Signal- und Knallpatronen. Mehrmengen oder verbotene Feuerwerkskörper würden auf Anweisung des Bundesamts für Polizei (fedpol) beschlagnahmt und vernichtet.

http://www.blick.ch/news/schweiz/achtung-beim-feuerwerk-import-id1448314.html