Darf man einem 19 jährigen Handyverbot geben?
Ich muss in einer WG für Kinder und jugendliche wohnen. Heute morgen wollte ich Zähneputzen gehen und dan war da dieses 7 jährige Kind was extra lange gebraucht hat bis es fertig war und sich über mein Namen lustig gemacht hat, ich habe es dan kräftig auf den Bauch getreten. Ein Erzieher hat das gesehen und ist jetzt sauer auf mich, er will mir jetzt Handyverbot geben. Ich bin aber über 18 und es ist mein eigenes Handy. Darf er es überhaupt gegen mein willen weg nehmen ?
11 Antworten
Sei froh, dass er nicht sofort die Polizei gerufen hat die dich in Gewahrsam genommen hätte dafür.
Du wohnst nicht zufällig als Volljähriger in so einer Einrichtung! Und ja, wenn du dort wohnst, dann musst du dich auch an die Hausregeln halten und ja, es ist nicht nur das Recht sondern sogar die Pflicht der Erzieher dich zu disziplinieren.
Du könntest sogar wegen Körperverletzung angezeigt werden und die Einrichtung verlassen müssen , kräftig auf den Bauch treten würde ich sogar als schwere Körperverletzung werten bei einem siebenjährigen Kind., darauf steht Geld und gegebenenfalls auch Freiheitsstrafe wenn du über 18 bist.
Wegnehmen halte ich für schwierig, weil dein Handy dein Eigentum ist (die Nutzung zu verbieten, ist dagegen die andere Sache, darf jedoch auch nur formell geschehen, Störsender sind bsp. illegal), aber sei froh, dass zu nicht noch eine Anzeige bekommen hast. Du bist strafmündig und wenn du gewaltsam wirst, nur weil du dich genervt oder provoziert fühlst, wäre die logische Konsequenz in der Gesellschaft, dass du eine Anzeige einkassierst.
Mal davon abgesehen, was stimmt mit der WG nicht, dass man junge Kinder mir Erwachsenen, die Gewaltprobleme haben, zusammenzustecken? Das ist ja quasi eine Einladung dafür, dass schlimmeres passiert.
Ja. In einer solchen Wohngruppe gibt es Regeln und Verbote, die auch für volljährige Bewohner gelten. Entweder, du hältst dich dran oder du fliegst raus.
Du hast eien Körperverletzung begangen. Dafür gehörst du angezeigt, rausgeworfen und in den Knast!
wer andere so behandelt , dem gehört das handy im klo runter gespühlt
Und du hast eien schwere Körperverletzung begangen. Du gehörst in den Knast.
Schwere Körperverletzung ?
Er ist 2 Meter weit geflogen und hat ein bisschen rumgeheult, ausser einem blauen Fleck hat er keine Schäden davon getragen.
Ja, da sits eien schwere Körperverletzung. Ich habe das gerade online angezeigt.
Kein Mensch hat es verdient, in den Bauch getreten zu werden !!! Das ist Körperverletzung.
Er war frech, war halt verdient.