Darf man das Schulfremdenabitur in Baden-Württemberg schneller machen als 3 Jahre nach der Realschule?“?
Hallo zusammen,
ich habe eine etwas komplizierte Frage zur Schulfremdenprüfung (Abitur) in Baden-Württemberg:
- Sagen wir mal Max hat in Klasse 1–10 insgesamt 2-mal wiederholt.
- Er hat jetzt die mittlere Reife (Realschule, 10. Klasse) geschafft.
- Max möchte nicht auf ein normales Gymnasium wechseln, sondern als außerordentlicher Schüler (Schulfremder) die Abiturprüfung ablegen.
- Sein Plan: Die Oberstufe privat in nur 1 Jahr vorbereiten und dann direkt die Prüfung machen, anstatt die regulären 3 Jahre Oberstufe zu durchlaufen.
- Er verweist darauf, dass er durch die Wiederholungen ohnehin nicht früher dran wäre, als wenn er nie wiederholt hätte. Außerdem ist er motiviert und lernt schnell.
In der Abiturverordnung Baden-Württemberg (AGVO) steht u. a.:
Zur Prüfung wird nur zugelassen, wer die Prüfung nicht eher ablegen wird, als es ihm oder ihr bei normalem Schulbesuch möglich wäre.
Nun meine Frage:
- Bedeutet „normaler Schulbesuch“ automatisch, dass man immer 3 Jahre nach der mittleren Reife warten muss, bevor man als Schulfremder zum Abi zugelassen wird?
- Oder kann man es so verstehen, dass es nur darum geht, nicht zu jung bzw. zu früh das Abi zu machen – sodass die Wiederholungen von Max mitgezählt werden und er deshalb auch schon nach 1 Jahr antreten könnte?
Hat jemand Erfahrung, wie die Behörden in Baden-Württemberg (Regierungspräsidium) diese Klausel auslegen?
1 Antwort
Das Szenario ist nicht sonderlich realistisch: ein zweimal sitzengebliebener Realschüler soll die Oberstufe dreimal schneller (!) absolvieren können als ein Gymnasiast?
Er kann froh sein, wenn er den Stoff in drei Jahren schafft. Der ist nämlich nicht ohne.