Darf ich mit einem getunten auto bis zu dem Zeitpunkt fahren wenn ich schon einen tüv termin habe um es anzumelden?

2 Antworten

Die Frage beantwortet sich eigentlich von selbst!

Umbauten am Fahrzeug können zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen.

Du schreibst:

......tüvtermin gab es erst in zwei Wochen, muss aber bis dahin weiterhin zur Arbeit fahren,.....

Der Tüv hat die Aufgabe zulassungspflichtige Umbauten am Fahrzeug auf ihre Verkehrssicherheit zu prüfen.

Warum sollte man überhaupt noch zum Tüv müssen, wenn 2 Wochen als unbedenklich eingestuft werden können?

Auch der Weg zur Arbeit begründet den Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung nicht.

Du hättest dir doch ganz einfach zuerst den Tüv-Termin geben lassen und erst kurz vorher die Stoßstange umbauen können, oder?

Nachgefragt:

Wie oft bist du in der letzten 14 Tagen auf dem Weg zur Arbeit in eine Polizeikontrolle geraten?

Wann wurdest du überhaupt das letzte Mal angehalten worden?

Die Wahrscheinlichkeit ist doch eher gering.

Solltest du allerdings Pech haben, bekommst du eine sog. Mängelkarte.

In diesem Fall muss der Mangel innerhalb von 7 Tagen behoben werden.

Alternativ gibt es noch die Möglichkeit, sich Kurzzeitkennzeichen (5-Tages-Kennzeichen) zu besorgen.

Kurzzeitkennzeichen sind Kennzeichen, die zur Überführung, für Probefahrten, sowie zur Vorführung bei TÜV oder Dekra für beliebige Fahrzeuge innerhalb Deutschlands verwendet werden.

https://www.strassenverkehrsamt.de/kfz-zulassung-kurzzeitkennzeichen

Meine persönliche Meinung ist:

Die Wahrscheinlichkeit bei unauffälliger Fahrweise angehalten zu werden, ist gering.

Insbesondere nachts ist der Grund für Kontrollen in erster Linie Alkohol und Drogenmissbrauch.

Das heißt, selbst wenn du angehalten wirst, muss das nicht automatisch bedeuten, dass der Umbau auffällt.

Gute Fahrt!
Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die Rechtslage ist ganz einfach, du darfst so nicht fahren, du musst nach der Änderung unmittelbar zum TÜV fahren zum eintragen. Das ist auch der einzige Weg den du fahren darfst