Darf ich mit dem Auto eines bekannten fahren?

10 Antworten

Als Beifahrer hast du nicht das geringste mit einem Unfallschaden zu tun; es sei, du greifst Fahrlässig ins Lenkrad und es macht BUMM. Die 3 Versicherungen sind immer Fahrzeugbezogen unabhängig des Fahrzeuglenkers. Aber; manche Fahrzeuge sollten nicht von Personen gefahren werden, die nicht versicherungstechn. eingetragen sind.

Nicht du als Person bist versichert, sondern das Auto. Wenn also das Auto deines Bekannten versichert ist, und in der Versicherung nicht ausgeschlossen ist, dass bestimmte Personengruppen damit fahren, dann kannst du natürlich damit fahren (vorausgesetzt du hast einen gültigen Führerschein für dieses Fahrzeug)

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