Darf ich mit 17 nach dem Abitur 2 Monate arbeiten?
Im Jahr 2022 werde ich voraussichtlich mein Abitur abschließen. Dadurch, dass ich ein Jahr früher eingeschult wurde bin ich zu diesem Zeitpunkt 17 Jahre alt. Im Oktober 2022 werde ich 18 Jahre alt.
Da ich nicht direkt studieren möchte, würde ich gerne 2 Monate (Juli & August 2022) eine Ferienarbeit absolvieren.
Mein Problem:
Laut Jugendschutzgesetz darf ich nur einen Monat im Jahr als Ferienarbeiter arbeiten und ich möchte ungern einen Monat faul auf der Couch sitzen. Ein Praktikum kommt nicht in Frage, da ich im September voraussichtlich einen Lehrgang zum Rettungssanitäter mache und ich darauf ein Praktikum im Krankenhaus für 6 Monate absolviere..
Nun stellen sich mir folgende Fragen:
Welche Möglichkeiten hab ich?
Darf ich wenn ich zwischen den 2 Monaten eine Pause mache von ca. 7 Tagen trotzdem in beiden Monaten arbeiten?
Kann ich durch einen Antrag eventuell dieses Gesetz umgehen oder gilt das Gesetz überhaupt für mich da ich nicht mehr Schulpflichtig bin?
Ich bedanke mich im Voraus für die Antwort 🥰
Lg. Jana
1 Antwort
Das Jugendschutzgesetz sagt über Ferienarbeit überhaupt nichts aus, da es sich auf den Jugendschutz in der Öffentlichkeit, also Alkohol, Tanzveranstaltungen und dergleichen sowie auf Medienschutz bezieht.
Auch das Jugendarbeitsschutzgesetz verbietet eine Tätigkeit nicht, sonst könnten ja auch keine Auszubildenden beschäftigt werden.
Du darfst also auch zwei Monate arbeiten, nur ist die Ferienarbeit steuer- und sozialversicherungspflichtig, da sie nicht als kurzfristige Beschäftigung im Sinne des SGB IV (Minijob/kurzfristige Beschäftigung)