Darf ich jemanden in die Eier treten wenn er mir überlegen ist?

8 Antworten

Wenn er Dich angreift, darfst du in Notwehr auch zu diesem Mittel greifen, um den Angriff zu beenden.

Wenn er dich körperlich angreift, handelst du in einer Notwehrsituation und du kannst dich angemessen verteidigen. Wenn der Angreifer sehr aggressiv auftritt und dir körperlich überlegen ist, spricht sicher auch nichts gegen einen Tritt in seine Hoden. Sollte er vor Wut schäumen, dir weiter drohen und du hast höllische Angst und Panik er könnte nach diesem Lucky Punch aufspringen und dich Krankenhausreif schlagen, könnte auch ein angemessenes gezieltes Nachtreten rechtlich ohne Folgen bleiben. Über den Tatbestand des § 33 StGB wird aber evtl. ein Staatsanwalt entscheiden.

Als selbstschutz geht das nicht mehr durch. Die Verhältnismäßigkeit ist auch nicht mehr gegeben.

Die Gefahr darfst du abwehren, aber nicht angreifen

Können wirst du schon. Dürfen/sollen aber nicht. Es sei denn du möchtest eine Anzeige wegen Körperverletzung riskieren. Und SChmerzensgeld zahlen.

Nur wenn es als Selbstverteidigung durchgeht.