Darf ich ein Berichtsheft verkaufen?

10 Antworten

Nein das ist nicht rechtens. Das Berichtsheft zu führen gehört zu der Ausbildung dazu und ist wichtig um zur Prüfung zugelassen zu werden. Wenn sie dein Berichtsheft, das vom deinem Ausbilder unterschrieben wurde, vorlegt, gilt das als nicht geführt. Du kannst deiner Bekannten anbieten ihr beim führen des Berichtsheftes zu helfen.

1:1 übernehmen und abschreiben kann sie die Berichte wohl kaum. Aber es spricht meiner Meinung nach nichts dagegen, EINZELNE Passagen umzuformen und in eigenen Worten niederzuschreiben.
Hergeben, bzw. verkaufen würde ich das Berichtsheft nicht. Nur für eine gewisse Zeit zum Lernen ausleihen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn deine Bekannte Schwierigkeiten beim Führen des Berichtsheftes hat, hat der Ausbildungsbetrieb versagt.

Das Führen des Berichtsheftes gehört in die Arbeitszeit, gerade wegen eventueller Probleme beim Ausfüllen ist der Ausbilder der erste Ansprechpartner zur Unterstützung und Hilfe.

Nein, auf gar keinen Fall. Zudem tut sie sich selber damit überhaupt keinen Gefallen!

Es heißt auch nicht Berichtsheft sondern Ausbildungsnachweis. Sie muss dort reinschreiben, welche Tätigkeiten sie ausgeführt hat.

Der Ausbildungsnachweis ist ein Dokument! Und kein Wunschkonzert, wie viele Leute glauben.

Sie kann es ohnehin nur als grobe Orientierung nutzen. Das könnte ihr aber sehr helfen,damit sie weiß wie man das macht.

Finde es nur sehr komisch, dass du dafür Geld nehmen willst. Leih es ihr aus und fertig.