Darf ich 2 Diebe mit einem Gegenstand bewusstlos schlagen wenn sie meine Wohnung verwüsten?

13 Antworten

Klar das wäre in dem Fall Notwehr, natürlich würde die Polizei das ganze strafrechtlich verfolgen aber solange du beweisen kannst, dass es Notwehr war, was bei einem Einbruch ziemlich einfach sein sollte, dann war es wie gesagt Notwehr.

In einer Notwehrsituation ja. Also wenn die Diebe dich angreifen oder jemand anderen angreifen und man so Schaden an der Person abwenden will.

Wenn du die Diebe dagegen überrascht und dich von hinten anschleichst, um denen dann eines über den Kopf zu ziehen, ist das ggf. keine Notwehr mehr. Das kann sogar auf Anzeige wegen Körperverletzung oder sogar Totschlag hinauslaufen.

Notwehr ist kein Freifahrtschein jemanden unbegrenzt verletzen zu durfen. Es kommt auf die ganz genauen Umstände im Einzelfall an.

In Notwehr darf man einen Angriff auf sein Eigentum, eine andere Person oder Dich abwehren aber nur mit dem niedriegsten Mittel. Das bedeutet, dass man einen Einbrecher bei einem Angriff abwehren kann aber jetzt nicht nocht zig mal drauf hauen soll oder treten soll wenn einer am Boden liegt.

Ja - es ist ein Angriff auf Deine Souveränität & auf Dein Leben und es ist Notwehr.