Darf eine Vollzugsinspektor ohne grund Briefe von Gefangenen ein behalten?
Mein Mann sitz in U-haft. Ich schreibe ihm Briefe und kopiere sie fr denn fall wenn er meine Briefe nicht bekommt das ich ihm nochmal schicken kann. Das eine brief hat er nicht bekommen weil der Staatsanwaltschaft einhielt. " was eingendlich auch Gesetz dagegen spricht." "laut Gesetz dürfen sie nur kopie einbehalten und den originalen Brief Empfänger weiter leiten." ich hab ihm kopie von diesem Brief geschickt, der Staatsanwaltschaft hat diesen kopie weiter geleitet, aber diese wurde von JVA-Vollzugsinspektorin einbehalten mit einer begründung " weil es ein kopie ist" hat jemand eine ahnung was der gesetzt dafür spricht???
1 Antwort
habe zwar kein passendes Gesetz aber nehmen wir mal an dass jemand versucht über Briefe irgend welche illegalen Informationen an Insassen zu geben.
Würde daraus schließlich eine strafbare Handlung benötigt Staatsanwaltschaft originale Briefe denn Kopien können manipuliert sein
Inhalt dieses Brief enthält informationen über familie und viel liebe. Wenn das illegal zählt in Deutschland? Staatsanwaltschaft hat diesen kopie weiter geleitet an mein Mann. Es geht hier um Willkür von Staatsdiener. Nicht um illegalen Informationen.