Darf ein Vermieter einen Pool/ein Planschbecken verbieten?

7 Antworten

Ich bezweifel, daß das eh funktioniert. 1m hoch ist kein Aufblasbarer, oder? Ein Pool muß 100% im Wasser sein, nicht nur so in etwa. Ansonsten wirkt die Masse des Wassers nur einseitig und das Ding "kolabiert" ganz schnell - sind knapp 5 t Wasser, die da grob überschlagen, gebändigt werden wollen. An der Stelle ist der Garten "Platt". Das wäre der erste Garten, der so eine große Topfebene, im "Wasser" befindliche Fläche hätte, die noch dazu verdichtet ist - nützt nämlich nix, wenn bei Aufbau eben und unter Belastung sich unterschiedlich setzt... Also wird es darauf hinauslaufen, nach den ersten Tonnen Wasser, die sich im Garten ergossen haben ( wie weit weg vom Haus eigentlich...?), daß größere Maßnahmen im Garten einzug halten müssen. Ich kenn juristisch jetzt mich nicht so aus, aber was Pool bedeutet weiß ich sehr genau. Das er da nicht begeistert ist, zumal ungefragt aufgestellt, ist mir klar. Sowas klärt man vorher, genau wie das drum herum. Wer kommt eigentlich für Strom und Wasser auf? Hoffentlich nicht Gemeinschaft aus Keller...?

Planschbecken und Pools sind genehmigungsfreie Spielgeräte und können von Mietern in Gemeinschaftsgärten oder auf Terrassen aufgebaut werden. So auch ein Urteil vom Amtsgericht Kerpen (Az. 20 C 443/01). Mieter müssen aber darauf achten, dass Nachbarn nicht durch Spritzwasser oder zu lautes Toben gestört werden.

https://www.wohneigentum.nrw/beitrag/duerfen-mieter-pools-im-garten-oder-auf-dem-balkon-aufstellen#:~:text=Planschbecken%20und%20Pools%20sind%20genehmigungsfreie,zu%20lautes%20Toben%20gest%C3%B6rt%20werden.

Wenn alle anderen Mieter nichts dagegen haben, darf er stehen bleiben. Und das Wasser musst du ja ohnehin bezahlen.

seit20Jahren  19.07.2022, 19:40

Ich vermute eher, dass es Sicherheitsrisiken gibt in einem Gemeinschaftsgarten. Kleine Kinder aus den anderen Haushalten können ertrinken. Dann ist der Eigentümer haftbar.

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Aveairam  19.07.2022, 21:38
@seit20Jahren

Für jeden Pool gibt es Abdeckhauben, wenn der Pool gerade nicht benutzt wird, diese müssen eben verlässlich angebracht werden.

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Darf ein Pool tatsächlich vom Vermieter verboten werden?

Recht einfach Dein Vermieter ist im Recht - und muss Dir gegenüber seine Ablehnung nicht begründen.

Außer :

Wenn im Mietvertrag steht, dass der Garten zur Allein-Nutzung mitgemietet ist, ist keine Erlaubnis vom Vermieter nötig.

https://www.ohne-makler.net/magazin/planschbecker-oder-pool-als-mieter/

Das geht ihn eigentlich nicht wirklich was an wenn du mich fragst.