Darf ein Vermieter einen Pool/ein Planschbecken verbieten?
Hallo zusammen,
da wir in der Nähe kein Freibad haben, ich auch keinen Balkon besitze, sondern nur einen Garten zur Verfügung habe, den noch 8 weitere Mieter nutzen, habe ich mir ein 2,50 Meter langen und ca 1 Meter hohen Pool gekauft. Den habe ich mir in den Garten gestellt. Ich habe einfach keine Lust, nach der Arbeit noch 15 km zum Freibad zu fahren. Außerdem möchte ich mich mal ganz spontan abkühlen oder einfach nur im Wasser sonnen, zumal es in meiner Wohnung (Dachgeschoss) sehr heiß ist. Zwischendurch passe ich noch auf meine kleine Nichte auf, die natürlich auch was davon hat.
Hier im Garten stehen noch Schaukel, Rutsche, Sandkasten und ein riesen Trampolin von den anderen Mietern, die Kinder haben, die haben dies auch einfach hingestellt.
Ich dachte mir, dass es ja kein Problem ist, so einen Pool in den Garten zu stellen.
Nun war mein Vermieter spontan hier und fragte nach, wem dieser Pool gehört. Er sagte mir dann, dass er diesen nicht erlauben würde, das würde ihm nicht gefallen, ich soll ihn sofort abbauen. Ich wohne privat, der Vermieter wohnt allerdings weit weg.
Ehrlich gesagt, weiß ich nicht, wo das Problem sein soll. Erstens kann niemand in den Garten schauen und zweitens hat auch kein anderer Mieter etwas dagegen, die fanden es eher schön und witzig. Was mein Vermieter für ein Problem hat, ist mir ein Rätsel.
Darf ein Pool tatsächlich vom Vermieter verboten werden? Im Mietvertrag steht darüber gar nichts, es steht nur, dass der Garten frei und von jedem Mieter genutzt werden darf.
7 Antworten
Ich bezweifel, daß das eh funktioniert. 1m hoch ist kein Aufblasbarer, oder? Ein Pool muß 100% im Wasser sein, nicht nur so in etwa. Ansonsten wirkt die Masse des Wassers nur einseitig und das Ding "kolabiert" ganz schnell - sind knapp 5 t Wasser, die da grob überschlagen, gebändigt werden wollen. An der Stelle ist der Garten "Platt". Das wäre der erste Garten, der so eine große Topfebene, im "Wasser" befindliche Fläche hätte, die noch dazu verdichtet ist - nützt nämlich nix, wenn bei Aufbau eben und unter Belastung sich unterschiedlich setzt... Also wird es darauf hinauslaufen, nach den ersten Tonnen Wasser, die sich im Garten ergossen haben ( wie weit weg vom Haus eigentlich...?), daß größere Maßnahmen im Garten einzug halten müssen. Ich kenn juristisch jetzt mich nicht so aus, aber was Pool bedeutet weiß ich sehr genau. Das er da nicht begeistert ist, zumal ungefragt aufgestellt, ist mir klar. Sowas klärt man vorher, genau wie das drum herum. Wer kommt eigentlich für Strom und Wasser auf? Hoffentlich nicht Gemeinschaft aus Keller...?
Darf ein Pool tatsächlich vom Vermieter verboten werden?
Recht einfach Dein Vermieter ist im Recht - und muss Dir gegenüber seine Ablehnung nicht begründen.
Außer :
Wenn im Mietvertrag steht, dass der Garten zur Allein-Nutzung mitgemietet ist, ist keine Erlaubnis vom Vermieter nötig.
https://www.ohne-makler.net/magazin/planschbecker-oder-pool-als-mieter/
Planschbecken und Pools sind genehmigungsfreie Spielgeräte und können von Mietern in Gemeinschaftsgärten oder auf Terrassen aufgebaut werden. So auch ein Urteil vom Amtsgericht Kerpen (Az. 20 C 443/01). Mieter müssen aber darauf achten, dass Nachbarn nicht durch Spritzwasser oder zu lautes Toben gestört werden.
Wenn alle anderen Mieter nichts dagegen haben, darf er stehen bleiben. Und das Wasser musst du ja ohnehin bezahlen.
Für jeden Pool gibt es Abdeckhauben, wenn der Pool gerade nicht benutzt wird, diese müssen eben verlässlich angebracht werden.
Das geht ihn eigentlich nicht wirklich was an wenn du mich fragst.
Ich vermute eher, dass es Sicherheitsrisiken gibt in einem Gemeinschaftsgarten. Kleine Kinder aus den anderen Haushalten können ertrinken. Dann ist der Eigentümer haftbar.