Darf man einfach als Vermieter, den Garten der Mieter, dekorieren wie man möchte ohne die Mieter zu fragen?
Hallo
Ich hätte da mal eine Frage:
Unsere Nachbarn sind gleichzeitig auch unsere Vermieter. Seit letztes Jahr ( auch so um Vorweihnachtszeit) beschmüken unsere Nachbarn ohne uns zu fragen unsere 3 Buchse( runder Busch) mit so einem roten Band, das eine Schleife hat. Klar es sieht weihnachtlich aus und es ist theoretisch auch ihr Garten, aber ich finde es ziemlich respektlos! Auch dieses Jahr konnten wir ihnen zusehen wie sie unseren Garten weihnachtlich beschmücken. Ausserdem gefällt es keinem von und in der Familie. Ich weiss das wir eigentlich ”nur” die mieter sind aber wir zahlen wirklich ziemlich viel miete und erwarten auch eine gewisse Freiheit.
Nun zu meiner Frage:
Darf der Vermieter, den Garten des Mieters einfach so beschmücken und vorallem auch noch ohne zu Fragen?
Vielen Dank für euere Antworten !
Lg
13 Antworten
dies ist keine Rechtsauskunft, aber ich schliesse mich der Meinung an, daß wichtig ist was im Mietvertrag drinsteht.
Normalerweise (deutsches Mietrecht) gehören mit der Wohnung und auch mit dem Garten festverbundene Sachen dem Vermieter. Also kann man sagen, der Buchs ist "festverbunden" und kann dann vom Vermieter verwendet werden wie er das will. Selbst wenn er vom Mieter gepflanzt wurde.
Ich hätte mit dem Vermieter geredet und gebeten, den Garten selbst schmücken zu dürfen. Vllt. wollte er Euch eine Freude machen indem er den Garten (Buchs) schmückt. Er kann ja nicht ahnen, daß es Euch nicht gefällt.
Immer wieder entstehen Streitereien aus Missverständnissen - reden hilft.
Naja .. eig. ja nicht... steht im Mietvertrag das der Garten auch dabei ist?
wenn ja geht des eig. nicht... redet doch mal mit ihnen darüber, sie werden des sicher verstehen
und noch ne Frage , haben die Vermieter keinen eigenen Garten?
haben die Vermieter keinen eigenen Garten?
Hat er doch , ein Haus mit Wohnungen auch noch dazu..^^
Ja darf er , wenn nicht ihr den Garten mietet und es nicht euer Garten ist
du bist ja nicht bereit hier mal genau zu sagen , ob ihr im mietvertrag stehenhabt , dass der garten mit vermietet wurde oder ob der garten nur zur nutzung euch zur verfügung steht-- somit kann man dir auch keine antwort geben.
wir haben den garten mit gemietet und DANN hat die vermieterin in meinem garten garnichts zu suchen oder zu sagen oder zu machen und sie käme auch garnicht auf die idee--
ich gehe mal davon aus , dass ihr keinen gemieteten garten habt ,sondern nur einen zur mitnutzung und somit kann euer vermieter dort dekorieren wie er will --denn es ist nach wie vor SEIN garten und nicht euer . auch wenn ihr noch so viel miete zahlt .
In meinem Garten dürften die das nicht, da der explizit im Mietvertrag steht zur alleinigen Nutzung - sogar ohne Pflegeauflagen.