Darf ein Blinder im Gefängnis beim Freigang einen Blindenstock verwenden?

2 Antworten

Derartige Hilfsmittel werden dem Gefangenen in der Regel überlassen, siehe dazu § 59 StVollzG.

Gefangene verfügen auch so über genügend Gegenstände die als gefährlich eingestuft werden können, das fängt mit einem simplen Stuhl schon an.

Nein er darf ihn verwenden. Das ist doch ein Ersatz für sein Auge.
Den Blindenstock darf man ihm auch im Gefängnis nicht nehmen