Darf ein Anwalt gegen den Willen des Mandanten handeln?

8 Antworten

Da setzt sich der gegnerische Anwalt, wohl offensichtlich gegen seine Mandantin wg. Honorarinteressen durch. Sicher kann er u. U. mehr herausholen, aber dadurch wird das Verfahren auch in die Länge gezogen und vielleicht sogar der Streitwert angehoben.

Für einen Anwalt gilt: "Honorare, Honorare von der Wiege bis zur Bahre".

Ich denke mal, der Anwalt deiner Frau sieht einfach die Felle wegschwimmen, was sein Mandat betrifft. Ist doch eine nette Einnahmequelle für ihn.

Und deine Frau damit zu ködern, dass er "mehr rausschlagen" könne, finde ich absolut unseriös. Es geht darum, dass jeder bekommt, was ihm zusteht. Nicht mehr und nicht weniger.

Und es ist doch absolut wünschenswert, wenn man sich bei einer Scheidung gütlich einigen kann. Das zeugt doch von gegenseitigem Respekt, auch wenn die Liebe auf der Strecke geblieben ist.

Zumal auch ein Anwalt mit gütlicher Einigung wesentlich billiger ist, als zwei, die sich anzecken.

Könnt ihr nicht beide Anwälte sausen lassen und euch gemeinsam einen suchen? Den muss zwar einer pro forma engagieren, aber ihr könnt ihn dann ja gemeinsam aufsuchen und euch damit sicher sein, dass keiner übers Ohr gehauen wird, die Interessen von euch beiden gewahrt bleiben.


Mastelli 
Beitragsersteller
 13.03.2009, 10:46

Danke für deine Antwort. Es ist ja auf den Wunsch meiner Frau geschehen dass wir uns einen (meinen) Anwalt für die gütliche Trennung nehmen. In der Schlussbesprechung rief dann der Anwalt meiner Frau dazu auf, den Kontakt abzubrechen und sich auf nichts einzulassen. Obwohl meine Frau ihrem Anwalt das Mandat bereits entzogen hatte will dieser nun meinen Anwalt bei der Kammer anschwärzen.Dieser hätte sich nicht standesgemäss verhalten. Er hätte meine Frau seiner Kanzlei verweisen müssen. Naja, auf jeden Fall Danke an alle für die Antworten.

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