Darf die Polizei meinen Roller behalten?

Das Ergebnis basiert auf 5 Abstimmungen

Erlaubt? 80%
Beschlagnahmt 20%
Roller 0%

5 Antworten

§74 StGB:

(1) Gegenstände, die durch eine vorsätzliche Tat hervorgebracht (Tatprodukte) oder zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind (Tatmittel), können eingezogen werden.
(3 ) Die Einziehung ist nur zulässig, wenn die Gegenstände zur Zeit der Entscheidung dem Täter oder Teilnehmer gehören oder zustehen. Das gilt auch für die Einziehung, die durch eine besondere Vorschrift über Absatz 1 hinaus vorgeschrieben oder zugelassen ist.

Unabhängig von den Eigentumsverhältnissen erlaubt zusätzlich noch das StVG die Einziehung in bestimmten Fällen.

§21 StVG:

(3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter
1. das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war,
2. als Halter des Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen hat, dass jemand das Fahrzeug führte, dem die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder gegen den eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs angeordnet war, oder
3. in den letzten drei Jahren vor der Tat schon einmal wegen einer Tat nach Absatz 1 verurteilt worden ist.
Erlaubt?

Da solltest du Rechtsmittel einlegen. Die dürfen die Betribserlaunbis für ungünstig erklären bis der Roller wieder in einem ordnungsgemäßem Zustand ist.

Einfach einziehen dürfen sie ihn nicht. Außer du hast mit dem Roller schwere Straftaten begangen oder an illegalen Rennen teil genommen.

migebuff  27.07.2023, 12:13
Außer du hast mit dem Roller schwere Straftaten begangen

Fahren ohen Fahrerlaubnis ist eine schwere Straftat, auf die im Erwachsenenstrafrecht sogar eine Haftstrafe steht. Natürlich kann das Tatmittel eingezogen werden.

1

Das Fahrzeug wird nach Freigabe an Deine Erziehungsberechtigten zurückgegeben.

Wenn er getuned war ist der Roller verloren, das ist aber dein kleineres Problem.

Erlaubt?

Das ist erlaubt, da du gegen ein Gesetzt im Straßenverkehr verstoßen hast.
Du darfst den Roller abholen und später nachweisen, dass
der Roller wieder die geforderten Standards erfüllt.