Darf die Polizei bei Verdacht auf Hebephilie oder Pädophilie observieren?

5 Antworten

Von Experte Answer1234567 bestätigt
Verdacht auf Hebephilie oder Pädophilie observieren?

Nein, nur bei Verdacht auf eine Straftat.

Und Observationen sind selten, da diese sehr personalintensiv sind. Es ist schon bei entlassenen Sexualstraftätern nur selten der Fall das da observiert wird. Und es gibt wahrscheinlich mehr Hebephile und Pädophile als Polizisten.

Letztlich braucht die Polizei da in der Regel schon kongrete möglichst auch zeitliche Anhaltspunkte, damit eine Observation überhaupt in Betracht kommt.

Also wenn z.B. der Verdacht besteht, das sich die Person am Mitwoch den 7.5 zwischen 2 und 6 zum sexuellen Missbrauch verabredet hat, da wird die Polizei in der Zeit observieren.

Woher ich das weiß:Recherche

Dazu haben wir leider keine Ressourcen.

Nein. Die Polizei ist für Straftaten zuständig, nicht für sexuelle Präferenzen und Störungen.

Beides erstmal grundsätzlich legal, dementsprechend darf die polizei deshalb auch nicht observieren.

Was verboten ist, ist kindesmissbrauch. Dafür kann die polizei natürlich observieren wenn ein konkreter verdacht besteht.

Hebephilie kann unter bestimmten Voraussetzungen straffrei ausgelebt werden, Pädophilie ist nicht strafbar, sofern man sie nicht auslebt.

Somit liegt in keinem der Fälle eine Verdacht auf eine Straftat wegen der Neigung allein vor.