Darf die Polizei bei einer Hausdurchsuchung in Jacken rein schauen?

12 Antworten

Grundsätzlich gibt es soweit mir bekannt ist drei Möglichkeiten, wann die Polizei dies tun darf. Gewähr für die Richtigkeit, kann ich allerdings keine übernehmen, da ich kein Experte auf diesem Sachgebiet bin.

1.) Die Polizei darf natürlich immer fragen, ob sie eine bestimmte Sache, also eine Tasche, ein Kleidungsstück, einen Schrank etc. durchsuchen dürfen und wenn derjenige, der die tatsächliche Sachherrschaft darüber besitzt, darin einwilligt, dann stellt es grundsätzlich kein Problem dar,

2.) Gefahr im Verzug. Hier müssen konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass bei der Durchsuchung ein Beweisstück gefunden wird und

3.) Es liegt ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss vor. Dieser muss genau beinhalten, welche Räumlichkeiten von der Polizei durchsucht werden dürfen und enthält häufig auch weitere relevante Vorgaben des Gerichtes, an die die Polizeibeamten bei der Durchsuchung gebunden sind. Hier kann man dem Betroffenen nur allgemein den Tipp geben, den Beschluss genaustens durchzulesen!. Wohnt zum Beispiel ein Beschuldigter in einer Wohngemeinschaft, so darf die Polizei nur dessen Zimmer durchsuchen und nicht das der Mitbewohner*innen. Gemeinschaftlich genutzte Räumlichkeiten, können von dem Beschluss umfasst sein, sie sind es allerdings häufig auch nicht, da dort eben auch die Mitbewohner persönliche Sachen aufbewahren. Gehört die beispielhaft genannte Jacke jemand anderem, so dürfen sie dort offiziell nicht reinschauen, da der Durchsuchungsbeschluss nur für die Gegenstände des Beschuldigten gilt.

Mfg

Hört sich vielleicht blöd an aber darf die Polizei das ?

Selbstverständlich. Sonst wäre die Haussuchung doch ziemlich sinnlos. Selbst die Behälter, Taschen Gepäck, die angeblich jemand anderen gehören. In WGs sogar auch die anderen Zimmer.

Da die Polizei nur unter bestimmten Umständen einen richterlichen Durchsuchungsbefehl bekommt und das nicht einfach so darf (was auch sehr gut so ist) - Ja, dann dürfen sie auch in Jacken schauen.

Im richterlichen Beschluss steht dann drin, Durchsuchung der Nebengelasse. Das sind auch Jacken

Woher ich das weiß:Hobby – Will es wissen....

Wenn ein Durchsuchungsbefehl vorliegt, dann darf ALLES auf den Kopf gestellt werden