Darf der Busfahrer das und was kann man dagegen tun wenn nicht?

8 Antworten

  1. Wenn der Bus an der Haltestelle abgefahren ist, darf der Fahrer (im wesentlichen aus versicherungstechnischen Gründen) die Tür offiziell gar nicht "auf freier Strecke" noch mal öffnen.
  2. Der Fahrer ist dazu angehalten, möglichst pünktlich zu fahren, er ist nicht verpflichtet, auf "Nachzügler" zu warten (er darf nur eigentlich nicht oder zumindest nicht wesentlich vor der fahrplanmäßigen Zeit abfahren). Ich habe es selber schon erlebt, dass die Fahrgäste im Bus ziemlich gemeutert haben, als ich noch auf jemanden warten wollte, wodurch sie alle dann evtl. einen Anschluss-Bus verpasst hätten.

Also, solange der Fahrer an der 2. Haltestelle nicht viel zu früh abgefahren ist, ist das alles rechtlich OK und nicht zu beanstanden. Dass das "unreif von dem Busfahrer" ist, sehe ich allerdings auch so.

Eine schriftliche Beschwerde an die Dienststelle schreiben. 

Du kannst dich auf der Website des Busunternehmens beschweren, die haben dort ein spezielles Formular für sowas.

Keinen unnötigen Stress.

Beim nächsten Mal weiß der Junge, wo die Bushaltestelle ist - wenn er dann rechtzeitig da ist kann er mitfahren.

Busfahrer dürfen außerhalb ihrer Haltestellen nicht einen Ein- oder Ausstieg ermöglichen (aus versicherungsrechtlichen Gründen).

Wenn er pünktlich abfährt, ist nichts dagegen zu sagen - ganz im Gegenteil.

Ein Zug würde auch nicht warten.

Solange er die Abfahrtzeiten einhält, ist das zwar nicht nett aber rechtens.