Darf der Arbeitgeber Zuschläge einbehalten?
Hallo zusammen,
Ich habe im Juli 24 eine Stelle als Internatsbetreuer angenommen. Beim Einstellungsgespräch wurde gesagt, es werden Nachtzuschläge gezahlt. Im Arbeitsvertrag werden zwar keine Zuschläge erwähnt, jedoch wird Nachtarbeit geleistet und der Zuschlag ist meines Wissens nach gesetzlich vorgeschrieben.
Bis zu meinem Dienstende Ende Februar diesen Jahres musste ich immer wieder fragen, wann denn nun mal finanziell oder zeitlich ein Ausgleich stattfindet. Da hat man mich aber immer wieder vertröstet. Irgendwann ging ich damit zur Leitung und diese stellte daraufhin mit einek Blick in meine Zeiterfassung fest, dass mein alter Teamleiter unsere Dienstpläne falsch geschrieben hatte (er hatte die Pause immer rausgerechnet bzw. uns freigestellt, diese wegzulassen, wodurch man eine 0,5h immer früher los konnte) Damals hatte ich das nicht in Frage gestellt und hielt es für eine interne Regelung.
Jedenfalls hat meine Chefin jetzt "vorgeschlagen", wir nehmen dann einfach ihre Zuschläge und gleichen das damit zeitlich aus. Seit dem gab es auch einen regulären Dienstplan mit +30min.
Jetzt habe ich letzte Woche meinen letzten Gehalts-Schein bekommen und sehe, es gab keinen Ausgleich. Man hat das also eigenmächtig so durchgezogen.
Jetzt überlege ich : Der AN ist ja nicht dafür verantwortlich, den AG zu überwachen, dass er seine Wochenstunden voll ausschöpft. Kann eine Chefin die Unfähigkeit ihrer Untergebenen quasi dafür nutzen, ihren Angestellten die Zuschläge zu nehmen und lohnt es sich, hier zu klagen?
4 Antworten
Verfügst du über einen Arbeitsrechtsschutz oder gehörst du einer Gewerkschaft an, dann lohnt sich eine Klage. Beim Arbeitsrecht ist es nämlich so, dass jede Partei für die entstehenden Kosten selbst aufkommen muss, egal ob sie am Ende gewinnt.
Natürlich kannst du dich auch selbst vor Gericht vertreten, dann fallen lediglich Gerichtskosten an. Du solltest also zunächst anhand der gesetzlichen Nachtzuschläge einmal ungefähr ausrechnen, um welchen Betrag es sich handelt. Schließlich wird der Arbeitgeber die Anzahl der so aufgelaufenen "Fehlstunden" auch genau beziffern und dagegen rechnen und da kommen einige zusammen. Du musst ja auch bedenken, dass Nachtzuschläge außer wenn ein Tarifvertrag zugrunde liegt, nur von 22:00 bis 6:00 anfallen und du in den anderen Schichten ja gar keine Zuschläge bekommst.
Bezüglich der Pausen ist es so, dass du nach dem Gesetz spätestens eine halbe Stunde Pause nach 6 Stunden Arbeitszeit nehmen musst! Darauf hast du einen gesetzlichen Anspruch und du kannst darauf auch nicht verzichten. Die Pause wird jedoch nicht vergütet.
(er hatte die Pause immer rausgerechnet
Pausen zählen nicht zur Arbeitszeit, das herausrechnen ist somit o.k.
ihren Angestellten die Zuschläge zu nehmen
??? um etwas zu nehmen, muss man etwas gegeben / bekommen haben.
Zu den Zuschlägen ...
Und ja, für vorenthaltenen Lohn kann beim Arbeitsgericht Klage erhoben werden.
lohnt es sich, hier zu klagen?
Wenn es keine Einigung gibt: sicher es geht ja nicht nur um nicht gezahltes Entgelt sondern auch um "künftig" Fehlendes.
Also Zuschläge sind gesetzlich geregelt, genau so wie Pause spätestens genommen werden muss. Eigenmächtig Zuschläge einzubehalten geht nicht
Da steht Aussage gegen Aussage, zumal du nichts schriftliches in der Hand hast.
Eine Klage wird hier ins Leere laufen.
Aber nichts woraus hervor geht das Zuschläge gezahlt werden.
Zuschläge in Form von Geld oder Zeitausgleich für Nachtarbeit (sofern es sich um Nachtarbeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes ArbZG handelt) sind gesetzlich vorgeschrieben, sofern es keine tarifvertragliche Regelung dazu gibt.
Den damaligen und heutigen Dienstplan habe ich und meine Zeiterfassung habe ich ebenfalls mittlerweile als Papier zuhause