Darf der Arbeitgeber Zuschläge einbehalten?

4 Antworten

Verfügst du über einen Arbeitsrechtsschutz oder gehörst du einer Gewerkschaft an, dann lohnt sich eine Klage. Beim Arbeitsrecht ist es nämlich so, dass jede Partei für die entstehenden Kosten selbst aufkommen muss, egal ob sie am Ende gewinnt.

Natürlich kannst du dich auch selbst vor Gericht vertreten, dann fallen lediglich Gerichtskosten an. Du solltest also zunächst anhand der gesetzlichen Nachtzuschläge einmal ungefähr ausrechnen, um welchen Betrag es sich handelt. Schließlich wird der Arbeitgeber die Anzahl der so aufgelaufenen "Fehlstunden" auch genau beziffern und dagegen rechnen und da kommen einige zusammen. Du musst ja auch bedenken, dass Nachtzuschläge außer wenn ein Tarifvertrag zugrunde liegt, nur von 22:00 bis 6:00 anfallen und du in den anderen Schichten ja gar keine Zuschläge bekommst.

Bezüglich der Pausen ist es so, dass du nach dem Gesetz spätestens eine halbe Stunde Pause nach 6 Stunden Arbeitszeit nehmen musst! Darauf hast du einen gesetzlichen Anspruch und du kannst darauf auch nicht verzichten. Die Pause wird jedoch nicht vergütet.

(er hatte die Pause immer rausgerechnet 

Pausen zählen nicht zur Arbeitszeit, das herausrechnen ist somit o.k.

 ihren Angestellten die Zuschläge zu nehmen

??? um etwas zu nehmen, muss man etwas gegeben / bekommen haben.

Zu den Zuschlägen ...

https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/verguetung-gesetzlicher-anspruch-auf-25-prozent-nachtzuschlag_76_332050.html

Und ja, für vorenthaltenen Lohn kann beim Arbeitsgericht Klage erhoben werden.

lohnt es sich, hier zu klagen?

Wenn es keine Einigung gibt: sicher es geht ja nicht nur um nicht gezahltes Entgelt sondern auch um "künftig" Fehlendes.

Also Zuschläge sind gesetzlich geregelt, genau so wie Pause spätestens genommen werden muss. Eigenmächtig Zuschläge einzubehalten geht nicht

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Da steht Aussage gegen Aussage, zumal du nichts schriftliches in der Hand hast.

Eine Klage wird hier ins Leere laufen.


Elbekind 
Beitragsersteller
 14.03.2025, 11:50

Den damaligen und heutigen Dienstplan habe ich und meine Zeiterfassung habe ich ebenfalls mittlerweile als Papier zuhause

Familiengerd  14.03.2025, 12:31
@DeinBesterFr32

Zuschläge in Form von Geld oder Zeitausgleich für Nachtarbeit (sofern es sich um Nachtarbeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes ArbZG handelt) sind gesetzlich vorgeschrieben, sofern es keine tarifvertragliche Regelung dazu gibt.