Darf der 2. Vorname gleich sein wie der erste?
Hallo,
ein Freund und ich sind gestern auf eine lustige Idee gekommen. Was wäre, wenn man sein Kind z.B. Jonas nennen würde - könnte man für den 2. Vornamen dann auch Jonas verwenden? Also quasi "Jonas J. Mustermann" - oder ist das namensrechtlich sogar illegal? Online ließ sich leider nix dazu finden, die Frage beschäftigte uns allerdings den ganzen Abend lang.
LG
4 Antworten
Wird nicht möglich sein. Macht auch keinen Sinn. In Rußland hat das eine andere Bedeutung und ist auch ein Vatersname und nicht total derselbe. In Schweden wäre das dann John Johnson.
Ich weiß nur, daß es zum Beispiel in Russland erlaubt ist. Zum Beispiel Wladimir Wladimirowitsch. Der 2. Name bezieht sich auf den Vater, der den gleichen Vornamen hat, wie der Sohn. Ich denke, daß es auch in Deutschland möglich sein müßte.
Jonas Jonasowitch würde aber nur in Rußland gehen und auch nur, wenn der Vater auch Jonas hieße. Denn Wladimirowitsch, bzw. Jonasowitch heißt ja "der kleine Wladimir".
Kein Standesamt würde das so eintragen. Auch wenn es nicht verboten ist.
Ebenso können zwei Geschwister nicht den gleichen Erstnamen haben. Der Zweitname kann aber gleich sein.
In Deutschland wohl nicht. Aber in Amerika hieß ein Präsidentensohn John John Kennedy.
Aber irgendwer hat hier mal geschrieben, er kenne jemanden, der wirklich so heißt. Ich kann aber nirgends im Internet was finden, also ob das heutzutage überhaupt möglich wäre...sinnlos, ja, aber...
er wurde nur so genannt. Der hieß nur John.