Darf AG Arbeitszeit ändern und ich muss Minusstunden schreiben?
Ich bin seit ein paar Monaten Teilzeitkraft (Minijob) in einer Zahnarztpraxis. Es sind dort 3 Ärzte und mehrere Helferinnen angestellt. Wenn Ferien sind und einer der Ärzte Urlaub hat werden die Arbeitszeiten geändert, sodass ich meistens nicht arbeiten kann.
Es wird dann zum Beispiel wenn ich nachmittags regulär eingeteilt bin eine Woche nur vormittags gearbeitet. Die Ärzte arbeiten auch nicht immer jeden Tag sondern wechseln sich ab.
Ich arbeite immer an den gleichen Tagen.
Da mein Mann Schicht arbeitet und mein Sohn (1 1/2) noch nicht in der Krippe ist und wir auch sonst keine Betreuungsmöglichkeiten haben, kann ich immer nur im Wochenwechsel vormittags oder nachmittags arbeiten.
Dies war von Anfang auch mit meinen AG so besprochen und das meine wöchentliche Arbeitszeit 7 Stunden beträgt.
Jetzt kann ich aber fast immer dann nicht arbeiten wenn die Arbeitszeiten geändert werden, wegen dem Urlaub der Ärzte. Wie verhält sich das wenn ich feste Arbeitstage sowie feste Arbeitszeiten habe?
Ich finde das irgendwie komisch, das mir Minusstunden berechnet werden obwohl ich ja nichts für die geänderten Zeiten kann. Und meinen Ag ja auch bewusst ist das ich nicht einfach so einspringen kann.
Hab ich da rechtlich einfach Pech oder ist das alles gar nicht so rechtens?
1 Antwort
Das Problem besteht offensichtlich darin, dass die Arbeitszeitenvereinbarung nicht im Arbeitsvertrag oder sonstwie beiderseits schriftlich niedergelegt wurde.
Dann wären die Fehlzeiten als Annahmeverzug durch den AG zu ersetzen. Es ist die jetzige Situation aber auch nicht unkritisch, es handelt sich oft um die Einladung bei Bedarf es direkt als Steilvorlage für die Kündigung zu nehmen.