Darf AG Arbeitszeit ändern und ich muss Minusstunden schreiben?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Problem besteht offensichtlich darin, dass die Arbeitszeitenvereinbarung nicht im Arbeitsvertrag oder sonstwie beiderseits schriftlich niedergelegt wurde.

Dann wären die Fehlzeiten als Annahmeverzug durch den AG zu ersetzen. Es ist die jetzige Situation aber auch nicht unkritisch, es handelt sich oft um die Einladung bei Bedarf es direkt als Steilvorlage für die Kündigung zu nehmen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB