Bundeswehr Mietzuschuss?
Hallo,
ich hätte eine frage bezüglich des Mietzuschusses bei der Bundeswehr. Unzwar könnte ich mich theoretisch bei meinen Eltern die selber als Mieter in einer Wohnung wohnen als Untermieter für ein einzelnes Zimmer eintragen lassen. Dies wäre für den Vermieter auch kein Problem. Meine Frage ist nun würde ich somit die Berechtigung für den Mietzuschuss erlangen.
Was muss ich alles beachten, damit es anerkannt wird ?
(Hab auch irgendwas gelesen das man seit 6 Monaten als Mieter wohnen muss aber weiß jetzt nicht ob das so stimmt).
Kurz zu mir ich will zukünftig beim Bund anfangen als SaZ bin 20 Jahre alt, ledig, keine Kinder.
Vielen Dank.
3 Antworten
Die Bundeswehr stellt dir eine Unterkunft in einer Kaserne kostenfrei zur Verfügung. Ein Mietzuschuss ist daher nicht notwendig.
Mir ist keinerlei Mietzuschuss durch die Bundeswehr bekannt.
Das einzige, was es gibt, ist eine Umzugskostenvergütung oder Trennungsgeld.
Für beides muss VOR der dienstlichen Maßnahme (Versetzung, Kommendierung) eine anerkannte Wohnung vorgelegen haben.
Eine Wohnung definiert sich durch einen Wohnraum, ein Bad und eine Küche. Ein Zimmer zur Untermiete erfüllt die Kriterien also nicht.
Du bist Pilot und damit nicht mit normalen Soldaten vergleichbar. Dass die Bundeswehr ihre Piloten pampered bis zum geht nicht mehr, ist bekannt. Während der gemeine Soldat immer in der nächstgelegenen Kaserne nächtigt, checkt der Pilot im Hotel ein mit BW-Kreditkarte.
Ist also nicht vergleichbar.
Naja, ganz so ist es nicht. Ich war im Ausland zunächst nicht hauptsächlich als Pilot, sondern als Mitglied einer Special Expert Group zum Aufbau einer Schule für ein neues Luftfahrzeug. Alle Soldaten mussten sich auf dem freien Wohnungsmarkt bedienen. Da wurde alles angemietet, was verfügbar war (Heute stehen dort durch die Bundeswehr bezahlte Gettos). Es war nur entscheidend ob verheiratet, ob Kinder da waren. Selbst ledigen Gefreiten wurde ihr Appartement bezahlt. Ein verheirateter Offizier mit eigenem Hausstand in Deutschland hatte schon Anspruch auf 90 qm. Mein erstes Haus hatte 120qm. Das wurde voll bezahlt, weil kein kleinerer Wohnraum zur Verfügung stand.
Aber auch hier beschreibst du doch eine sehr spezielle Situation.
Ich bin auch mal im Rahmen einer Ausbildungsmission mit meinem Erkundungsteam auf Kosten des Dienstherrn schön 10 Stunden Business geflogen und dann eine Woche im Hotel Kempinski abgestiegen.
Aber deshalb ist das ja kein Standard für Neueinsteiger.
Ob und in welcher Höhe du einen Mietzuschuss beantragen kannst, ist von vielen Faktoren abhängig (z.B. bereits vorhandener eigener Hausstand, zu Verfügung stehende Wohnungen auf dem freien Markt, Unterkunftsituation in der Kaserne usw.). Du solltest diese Frage zurückstellen, und sie nach Dienstantritt deinem Truppenversorgungsberater TVB stellen.
Wichtig ist, dass der eigene Hausstand bereits Bestand hat, und du von der "Verpflichtung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft" befreit bist, oder auf Antrag befreit wirst.
Die Miete für mein erstes Haus in Südfrankreich hat die Bundeswehr voll übernommen --> 1300 Euro. Nach 2 Jahren bin ich ins Nebenhaus umgezogen, 2000 Euro Miete, davon 1300 Übernahme durch die BW.