Bundeswehr 6 Monate Probezeit SaZ?
Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der Probezeit als SaZ. Diese beträgt immer 6 Monate und ich kann bis zum letzten Tag des 6. Monats zu meinem Vorgesetzten gehen und sagen ich möchte kündigen korrekt? Und würde ich dann in dem Fall das Gehalt der 6 Monate die ich da war behalten?
Danke schonmal für die Antwort!
3 Antworten
Ja, du kannst bis zum letzten Tag kündigen, das Ende der Probezeit wird dir mit Datum bekannt gegeben.
Da du bei der Bundeswehr im Voraus bezahlt wirst, wirst du im 6. Monat für den 7. bezahlt und es kann sein, dass du das Gehalt dann zurückzahlen musst, da du dann ja keinen Dienst geleistet hast.
ich habe eine Frage bezüglich der Probezeit als SaZ.
Diese beträgt immer 6 Monate
die Probezeit liegt bei FWDL + SaZ grundsätzlich bei 6 Monaten, in diesem Zeitraum kann der Soldat und auch die Bundeswehr die Reißleine ziehen
und ich kann bis zum letzten Tag des 6. Monats zu meinem Vorgesetzten gehen und sagen ich möchte kündigen korrekt?
innerhalb der Probezeit kannst Du ohne Angabe von Gründen jederzeit kündigen
Und würde ich dann in dem Fall das Gehalt der 6 Monate die ich da war behalten?
wenn Du 6 Monate gearbeitet hast, steht Dir auch die entsprechende Besoldung zu.
Eine Kündigung am letzten Tag wird vermutlich dazu führen, dass Dir die Bezüge für den siebten Monat überwiesen werden, dass Geld wird natürlich zurückgefordert
Wenn es sich nicht geändert hat, wirst Du im Voraus bezahlt. Bedeutet bei Kündigung bekommst Du zum 1. des Monats kein SaZ Gehalt.
Im Voraus bezahlt zu werden bedeutet bei der Bundeswehr am letzten Werktag des Monats.
Bedeutet es für den 7. Monat kein Gehalt, zumindest nicht eines SaZ.
Wie sieht das aus wenn man einen Fwdl geleistet hat und sich dann weiter zum SaZ verpflichtet. Beginnt dann nochmal eine Probezeit oder hatte man nur eine Probezeit zum Anfang vom Fwdl?