Bundespolizei() Wie geht es nach der Ausbildung im mittleren Dienst weiter? ( bitte nur Menschen die Ahnung haben)?
- Darf man nach der Ausbildung seine Wunschdienstelle äußern z.b. Flughafen oder Grenzkontrolle oder ist festgeschrieben das man z.b. als erstes in die Bereitschaftspolizei kommt?
- Wenn man irgendwann nach einigen Jahren an seiner Wunschdienstelle ist z.b. Flughafen in der Heimatnähe, besteht die Möglichkeit weiterhin versetzt zu werden ?
2 Antworten
Du kommst dorthin, wo dich dein Dienstherr braucht. Auch wenn man ortsnah eingesetzt werden SOLLTE, kannst du von Hamburg an die Tschechische Grenze versetzt werden. Ist das "Gute", wenn man für den Bund arbeitet.
Du kannst Wünsche äußern. Wenn Bedarf besteht, bekommst du den erfüllt. Auch eine spätere Wegversetzung von der Wunschdienststelle ist bei dienstlichen Erfordernissen möglich. Es gibt aber Härtefallregeln bzw. "Sozialpunkte", wonach individuell entschieden werden kann.
Ja.
Ja.
Soweit die Theorie. Aber kein Dienstherr macht seine Leute aus Jux und Laune unglücklich. Daher guckt man schon, ob man Wünsche erfüllen kann. Egal, ob das ein Kommen oder Gehen wäre. Aber das geht nicht immer.
Wobei ein Lebensmittelpunkt mit Frau, 3 schulpflichtigen Kindern, Haus und pflegebedürftigen Eltern sicher mehr zählt als ein unglückliches Pferd in Reitbeteiligung.
Gruß S.
Ich komme beispielsweise aus NRW, Köln. da NRW zu den Schwerpunktregionen gehört wäre es doch wahrscheinlich das ich irgendwann auch hier eine Dienstliche Verwendung habe oder? Andere Frage: Stimmt es das man nach der Ausbildung als erstes zum Flughafen in Frankfurt kommt?
also gibt es bei der Bundespolizei nur Menschen denen das soziale Umfeld nicht viel bedeutet oder wie darf ich das verstehen