Büro: Muss Arbeitnehmer den Schlüssel annehmen?
Hypothetische Situation: Der Arbeitgeber (AG) möchte, dass der Arbeitnehmer (AN) ohne Büroschlüssel unabhängig von anderen AN mit Schlüssel, die täglich ab-/zusperren, länger im Büro bleiben kann. Dazu möchte er dem AN ohne Schlüssel einen aushändigen.
Muss der AN ohne Schlüssel den Büroschlüssel vom AG annehmen und verwenden oder könnte er dies ablehnen mit dem Grund, dass er diesen verlieren könnte/die Verantwortung für den Büroschlüssel nicht tragen möchte?
2 Antworten
Wenn bei mir ein Arbeitnehmer einen Schlüssel ablehnt, weil er die Verantwortung dafür nicht tragen kann, dann muss ich mir überlegen, ob ich den richtigen Arbeitnehmer beschäftige.
Die Antwort geht auf die Frage ein; sie soll Dir nahe legen, Deine Haltung zu überdenken und die Folgen auf die jeweilige Antwort.
Natürlich kannst Du zu Deinem Arbeitgeber sagen: "Nein, die Verantwortung für den Schlüssel ist mir zu hoch, und das in meine Privathaftpflicht aufnehmen zu lassen, ist mir zu teuer."
Dein Chef wird sich auf jeden Fall dann Gedanken machen, wen er da eigentlich eingestellt hat.
Bei der Diskussion geht es um einen Schlüssel...
"dass er diesen verlieren könnte/die Verantwortung für den Büroschlüssel nicht tragen möchte?"
Für sowas hat jeder Mensch eine anständige Haftpflichtversicherung.
Wenn der AN länger bleiben soll und es im Rahmen des Möglichen ist, dass er abends zusperren muss, dann braucht er dafür auch den Schlüssel.
Vorsicht: Nicht jede Haftpflicht greift hier. Den Büroschlüssel mit reinzunehmen muss man anfragen und das kostet dann auch dementsprechend mehr.
Ein Bekannter von mir ist bei einer großen Versicherung.
Wie sehr ich Antworten mag, die nicht auf die Frage eingehen. Dankeschön. Für nichts.