Brief von der polizei?

4 Antworten

Vor paar Tagen bin ich mit paar Kumpel von einem Kiosk vorbeigelaufen

wann ????? ..... wurdest Du wegen des besagten Vorfalles bereits vo der Polizei vorgeladen?

Hier hast Du den Text des Paragraphen, auf welchen sich die Staatsanwaltschaft bezieht :

https://www.buzer.de/gesetz/5689/a77996.htm

(2) 1Der Staatsanwalt sieht von der Verfolgung ab, wenn eine erzieherische Maßnahme bereits durchgeführt oder eingeleitet ist und er weder eine Beteiligung des Richters nach Absatz 3 noch die Erhebung der Anklage für erforderlich hält. 2Einer erzieherischen Maßnahme steht das Bemühen des Jugendlichen gleich, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen.

Ich schätze einmal das bezieht sich auf einen länger zurückliegenden Vorfall.


PolizeiForum 
Fragesteller
 14.07.2020, 22:29

Okay vielen dan für Aufklärung bin jetzt beruhigt

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Die Straftat wird nicht verfolgt.

Ich denke aber nicht, dass das mit der Aktion vor ein paar Tagen zusammen hängt.

Das muss was anderes sein, so schnell arbeiten die nicht.

Der Staatsanwalt sieht von der Verfolgung ab, wenn eine erzieherische Maßnahme bereits durchgeführt oder eingeleitet ist. Du wirst also den angerichteten Schaden ausgleichen, dann entspricht der Richter dem "Vorschlag" des Stastsanwalts.