Brief an staatsanwaltschaft beschlagnahmtedinge zurück fordern wie?

3 Antworten

Asservate – Rückgabe von beschlagnahmten oder sichergestellten Gegenständen

Bei einem Asservat handelt es sich um ein von der Polizei im Rahmen der Gefahrenabwehr oder der Beweissicherung sichergestellten oder beschlagnahmten Gegenstand.

Nach Entfall des für die Sicherstellung oder der Beweissicherung vorliegenden Grundes, kann die zuständige Justizbehörde/ Dienststelle eine justizielle Verfügung zur Aushändigung des Asservates an den/die Eigentümer/in erlassen. Diese berechtigt dann zur Abholung des Gegenstandes bei der in dem Schreiben angegebenen Stelle.

Voraussetzungen
  • Verfügung zur Aushändigung
  • Für die Abholung des Asservates benötigen Sie die jeweilige justizielle „Verfügung zur Aushändigung“ oder der sachbearbeitenden Dienststelle.
  • Terminbuchung
  • Ferner ist es notwendig vorab einen Termin bei der Asservatenstelle zu reservieren.

https://dejure.org/gesetze/StPO/111n.html

Wenn es Beweise für eine Straftat sind, bekommst Du Beschlagnahmtes gar nicht zurück.


Steffo1988nrw 
Fragesteller
 20.04.2021, 16:18

War nur Verdacht bin unschuldig

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Nach meiner Erfahrung reagieren Staatsanwaltschaften nur auf anwaltliche Schreiben.