Brief an staatsanwaltschaft beschlagnahmtedinge zurück fordern wie?
3 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
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Bei einem Asservat handelt es sich um ein von der Polizei im Rahmen der Gefahrenabwehr oder der Beweissicherung sichergestellten oder beschlagnahmten Gegenstand.
Nach Entfall des für die Sicherstellung oder der Beweissicherung vorliegenden Grundes, kann die zuständige Justizbehörde/ Dienststelle eine justizielle Verfügung zur Aushändigung des Asservates an den/die Eigentümer/in erlassen. Diese berechtigt dann zur Abholung des Gegenstandes bei der in dem Schreiben angegebenen Stelle.
Voraussetzungen- Verfügung zur Aushändigung
- Für die Abholung des Asservates benötigen Sie die jeweilige justizielle „Verfügung zur Aushändigung“ oder der sachbearbeitenden Dienststelle.
- Terminbuchung
- Ferner ist es notwendig vorab einen Termin bei der Asservatenstelle zu reservieren.
Wenn es Beweise für eine Straftat sind, bekommst Du Beschlagnahmtes gar nicht zurück.
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Nach meiner Erfahrung reagieren Staatsanwaltschaften nur auf anwaltliche Schreiben.