Bräuchte Hilfe zum Vortrag?

2 Antworten

Unter der Bedingung, dass der Betroffene selbst einverstanden ist - oder wenn er nicht mehr bei Bewusstsein ist, kaut Patientenverfügung. Falls es keine gäbe, dann dessen Angehörigen. Erst wenn das alles nicht mehr zutrifft, sollte eine "Sterbehilfe" erlaubt sein.

Bedingung

Unheilbare Krankheit mit absehbarer Todesfolge , ärztlich diagnostiziert (bspw Gestreuter Krebs im Endstadium)

Pro: Dem Betroffenen wird der Leidensweg erspart

Contra: sollte ein Medikament in der kurzen Zeit zwischen herbeigeführten Tod und absehbaren Tod herauskommen, hat der Betroffene nichts mehr davon