Bewerbung ohne Lebenslauf?

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SGB II § 31 Pflichtverletzungen: "(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte verletzen ihre Pflichten, wenn sie trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis (...)

2. sich weigern, eine zumutbare Arbeit, Ausbildung, Arbeitsgelegenheit nach § 16d oder ein nach § 16e gefördertes Arbeitsverhältnis aufzunehmen, fortzuführen oder deren Anbahnung durch ihr Verhalten verhindern (...)

Dies gilt nicht, wenn erwerbsfähige Leistungsberechtigte einen wichtigen Grund für ihr Verhalten darlegen und nachweisen."

Die Folgen stehen dann in SGB II § 31a Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen und § 31b Beginn und Dauer der Minderung.

Wer also bei seinen Bewerbungs-Bemühungen schludert und deshalb die Anbahnung einer zumutbaren Arbeit verhindert, kriegt in der Regel drei Monate lang je ca. 120,- Euro weniger ALG II.

Wenn also das Jobcenter in der Firma anruft und nachhakt, wieso es denn nicht geklappt hätte mit der Arbeitsaufnahme, und die sagen "Die Bewerbung war unter aller Sau! Da war noch nicht einmal der übliche Lebenslauf dabei!", dann muss man sicher begründen, warum man diesen weggelassen hat.

Ausnahmen von dieser Regel und brauchbare Begründungen sind:

  1. Die Arbeit war nicht zumutbar. Siehe dazu SGB II § 10 Zumutbarkeit.
  2. Man hat "einen wichtigen Grund für sein Verhalten". Ob es hier genügt, dass man den Firmeninhaber nicht leiden kann, das entscheidet im Streitfall am Ende das Sozialgericht nach Anhörung aller Seiten.

Gruß aus Berlin, Gerd

wenn da ein lebenslauf verlangt wird , solltest du auch einen abgeben