Bestellter Artikel auf Postweg verloren - Empfänger muss Schaden bei DHL melden?

2 Antworten

Der Versender muss sich kümmern. Er hat schließlich den Vertrag mit DHL. Er kann und muss also einen Nachforschungsantrag stellen. Sollte das Paket tatsächlich verloren sein, dann bekommt ja auch er das Geld erstattet und nicht der Käufer.

Normalerweise muss sich der Versender darum kümmern, da der ja auch der Vertragspartner von DHL ist. Das sich DHL auch vom Empfänger eine Bestätigung einholt ist normal, aber dass man irgendwas in der Filiale abstempeln lassen soll habe ich noch nie gehört.

Wer möchte das so haben? DHL oder der Absender?