Bestellter Artikel auf Postweg verloren - Empfänger muss Schaden bei DHL melden?
Ein von mir bestellter Artikel ist im Paket nicht enthalten gewesen, was ich dem Verkäufer / Online Shop sofort mitgeteilt habe. Daraufhin habe ich eine schriftliche Erklärung unterzeichnet, in der ich nochmal bestätigt habe, den Artikel nicht erhalten zu haben. Jetzt soll ich zusätzlich nochmal zur DHL Filiale gehen und dort eine schriftliche Schadensmeldung abstempeln lassen und diese dem Verkäufer zuschicken. Ist das nicht eigentlich Sache des Verkäufers? Er ist schließlich der Versender, der DHL ausgewählt und beauftragt hat als Versanddienstleister.
2 Antworten
Der Versender muss sich kümmern. Er hat schließlich den Vertrag mit DHL. Er kann und muss also einen Nachforschungsantrag stellen. Sollte das Paket tatsächlich verloren sein, dann bekommt ja auch er das Geld erstattet und nicht der Käufer.
Normalerweise muss sich der Versender darum kümmern, da der ja auch der Vertragspartner von DHL ist. Das sich DHL auch vom Empfänger eine Bestätigung einholt ist normal, aber dass man irgendwas in der Filiale abstempeln lassen soll habe ich noch nie gehört.
Wer möchte das so haben? DHL oder der Absender?