Beschäftigung Verbot in der Schwangerschaft?

4 Antworten

Das kommt drauf an, wer das Beschäftigungsverbot ausspricht - der behandelnde Arzt kann nur für bestimmte Tätigkeiten z.B. am Behandlungsstuhl ein Beschäftigungsverbot aussprechen - dann kann der Arbeitgeber Tätigkeiten anbieten, die keine Gefährdung darstellen.

Arbeit mit dem Röntgengerät wären nur dann möglich, wenn die Bedienung aus einem strahlungssicheren Raum möglich ist.

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Grundsätzlich muss sich der Arbeitgeber an das Verbot halten. "Eine Schwangere kann aber ausdrücklich darauf verzichten und weiter arbeiten. Das erlaubt Paragraph 3 des Mutterschutzgesetzes", erklärt Rechtsanwalt Weiß. Dieser Verzicht ist nur dann nicht möglich, wenn es sich um Berufe handelt, in denen mit gefährlichen Stoffen gearbeitet wird, oder in denen große Risiken täglich dazu gehören. "Ärztinnen dürfen beispielsweise in der Schwangerschaft nicht mit bestimmten Medikamenten hantieren." In solchen Fällen greift dann das besondere Beschäftigungsverbot (Paragraph 4 Mutterschutzgesetz).

Arbeitgeber müssen von sich aus auf das Beschäftigungsverbot achten, den Arbeitsplatz schwangerengerecht gestalten und Rücksichtspflichten einhalten.

Wenn der Arzt meint, dass es dir und dem Baby nicht schadet, kannst du durchaus an der Anmeldung arbeiten. Das musst du mit ihm besprechen.

Wenn Du ein Beschäftigungsverbot hast darf Dein Chef das nicht verlangen. Keine Anmeldung und schon gar nicht röntgen !