Berufsausbildungsbeihilfe abmelden trotz bestehendem Arbeitsverhältnis?

1 Antwort

Ja, man kann jederzeit auf Sozialleistungen verzichten.

Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015) § 46 Verzicht

(1) Auf Ansprüche auf Sozialleistungen kann durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Leistungsträger verzichtet werden; der Verzicht kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

(2) Der Verzicht ist unwirksam, soweit durch ihn andere Personen oder Leistungsträger belastet oder Rechtsvorschriften umgangen werden.

Grashalm1999 
Fragesteller
 10.03.2020, 16:53

Danke für die schnelle Antwort.

Weißt du ob ich dann auch bereits gezahlte Leistungen dem Amt zurück zahlen muss?

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TreudoofeTomate  10.03.2020, 16:55
@Grashalm1999

Ja, weiß ich. Nein, musst du nicht. Ein Verzicht geht immer nur für die Zukunft.

Sollte im Einzelfall jemand durch seinen Verzicht einen Rückforderungsgrund vertuschen wollen (weil er z. B. kalte Füße bekommen hat), ist das natürlich etwas anders.

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