Berufsausbildung?

2 Antworten

a) Die Erziehungsberechtigten - und zwar zwingend beide Elternteile, sei denn nur einem Elternteil ist das Sorgerecht zugeteilt worden.

b) Eine Person muß die Ausbildereignungsprüfung abgeleistet haben oder es muß ein Kfz-Meister vorhanden sein - es müssen entsprechende Umkleidemöglichkeiten und Sanitäreinrichtungen für Frauen vorhanden sein (das ist gelegentlich in kleinen Betrieben nicht gegeben - das muß dann der ArbG aber einrichten).

Die Handwerkskammer kann ein erweiteres Führungszeugnis des Ausbilders verlangen, da er regelmäßig mit einer Minderjährigen zu tun hat.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz ist zwingend einzuhalten - Arbeitsschutzvorschriften müssen eingehalten werden.

Da das eine überwiegend männliche Domäne ist und hier eine junge Frau anfängt:

Die Auszubildende darf sittlich nicht gefährdet werden (es dürfen keine Nacktfotos in der Werkstatt etc. hängen) - der Ausbilder muß besonders darauf achten, daß es zu keinen sexuellen Belästigungen/Anzüglichkeiten kommt - er hat das sofort zu unterbinden und ggf. die anderen Mitarbeiter zu schulen.

c) Rechtswirksam wird der Ausbildungsvertrag letztendlich durch Eintragung in das Ausbildungsverzeichnis der Handwerkskammer (Innung).

Also ich kann dir Tipps geben aber deine Hausaufgaben musst du wohl selber machen.

Deinen Ausbildungsvertrag wird vermutlich nicht dein Nachbar unterscheiben? Wer ist für dich zuständig du selber (Volljährig) oder noch deine Eltern in solch einem Fall ihr beiden.

Probezeit? Kannst du gekündigt werden ohne das nen Grund angegeben wird.

Als Azubi Friseur nur die Haare zu waschen ist eventuell kein traum aber solange sie ihre Grundausbildung und die Ausbildungsinhalte nebenher leistet ist das in Ordnung. Ist aber auch in den Verträgen vereinbart.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung