Benötigt man für den Verkauf von Lebensmitteln in der Öffentlichkeit ein Gesundheitszeugnis?

8 Antworten

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Ja.

Das ist eine Belehrung nach §43 - Lebensmittelhygienevorschrift.

Die jährlichen Nachunterrichtungen übernimmt dann der Arbeitgeber.

Klara456  30.05.2011, 14:33

Im § 43 steht "gewerbsmäßig" und ein einmaliger Verkauf ist keine gewerbsmäßige Tätigkeit. Diese müsste planmäßig auf gewisse Dauer angelegt sein.

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Also ich kann das rechtlich nicht genau sagen. Ich rate dir ruf beim Bürgerbüro im Rathaus an und frage dort nach.

Wir hatten damals 2 Parties. Die erste war richtig öffentlich (wie ein Club/Disco) aber da haben wir damals nur Getränke verkauft. Auf der Party mit Zeugnisvergabe, die später war, musste man vorher Karten kaufen und dort gab es Buffet. Da hatte jeweils keiner ein Gesundheitszeugnis.

Ja muss man haben ist kein Problem, zum Gesundheitsamt gehen und beantrage, Bluuntersuchung und wenn nicht ist ist alles klar.

Ja, das bekommt man beim Gesundheitsamt, ist ein kleines Gesundheitszeugnis (eher eine Belehrung), bei abgepackten Waren. Kost ein paar Euro, und das Geld bekommst du vom Arbeitgeber zurück erstattet. Informiere dich mal bei deinem zuständigen Gesundheitsamt.

man muss bei allem was was mit essen zu tuen hat so nen ding haben meine ich es sei den es ist abgepackt ich brauchte sogar für nen praktikum so ein zeugniss -.- war echt nervig