Grundsätzlich gilt das Gehalt deiner "neuen" Frau nicht in der Unterhaltsberechnung.

Der Unterhaltsanspruch berechnet sich weiterhin aus deinem Einkommen aus der Düsseldorfer Tabelle (oder was bei dir gilt, süddeut. Leitlinie etc)

Jedoch kann folgendes passieren: Wenn du nun mit einer Frau wieder zusammenlebst, dann sparst du Lebenshaltungkosten und Miete (weil die dann durch 2 Personen geteilt wird), d.h. dann hast du einen geringeren Bedarf. Dies kommt aber nur beim Mangelfall im Fall von Kindesunterhalt zum Tragen. Beim Geschiedenenunterhalt (für die Ex-Frau für die Betreuung der Kinder) kann das auch eine Rolle spielen.

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Also in Deutschland wird die rechtsgültige Ehe nur und ausschließlich im Standesamt geschlossen. Was man vor irgendeinem Pfarrer, Iman oder Rabbi erklärt, hat religiöse Bedeutung, entscheidet aber nicht darüber, ob man verheiratet ist!

Zivilrechtlich gibt es nur 3 Eheverbote:

  • Verbot der Eheschließung bei bestehender Ehe (Doppelehe. Strafbar gem. § 172 StGB) oder Lebenspartnerschaft (Verbot der Bi- und Polygamie) - § 1306 BGB

    • Verbot der Verwandtenheirat. Eine Ehe darf nicht geschlossen werden zwischen Blutsverwandten gerader Linie und zwischen voll- oder halbbürtigen Geschwistern - § 1307 BGB

    • Das Verbot der Verwandtenheirat gilt auch für adoptierte Kinder im Verhältnis zu den Adoptiveltern und deren Verwandten. Besteht die Verwandtschaft durch Adoption nur in der Seitenlinie, kann vom Heiratsverbot Befreiung erteilt werden. - § 1308 BGB (siehe wikipedia)

Wenn also irgendein Exfreund noch an einem hängt, mit dem man nicht verheiratet ist, darf man heiraten.

Der Standesbeamte stellt diese Frage auch gar nicht. Ob jemand schon verheiratet ist, wird mit der Anmeldung der Eheschließung (früher: Aufgebot; ähnlich: Ehefähigkeitsprüfung bei Ausländern) geprüft. Danach ist das kein Thema mehr.

Deine Idee kommt wahrscheinlich aus den Filmen. Aber da kann die Braut auch noch in der Trauung weglaufen und ist danach nicht verheiratet. Bis 2009 musste man standesamtlich heiraten und konnte erst danach kirchlich heiraten. Bei den evangelischen und katholischen ist das immernoch so. Wer also in der Kirche weglief, ist trotzdem verheiratet und muss sich scheiden lassen (wenn er mit dem anderen nicht mehr zusammen leben will).

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Wenn sich dein Name durch Einbenennung etc. geändert haben sollte, dann wäre das in Deiner Geburtsurkunde vermerkt.

Wenn du also ganz sicher sein willst, muss du beim Standesamt der Stadt, in der du geboren bist, eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister MIT HINWEISEN beantragen.

Kostet 10 oder 12 Euro. Antrag kann man in den großen Städten auch im Internet stellen.

Eigentlich braucht man jedoch schon zur Schulanmeldung eine Geburtsurkunde. Deshalb müsste dich die Schule unter dem amtlichen Namen führen.

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Wahrscheinlich ja.

Mir wurde der Zugang jedoch erst im OP gelegt. Wenn er in der Vene am Handgelenk liegt, wird er bestimmt auch für die Narkosemittel genutzt.

Aber frag doch einfach beim Vorgespräch wie die Narkose genau ablaufen wird.

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Ich vermute, dass eine Daunenjacke (Daunen wie Federn von Enten oder Gänsen) gemeint ist.

Ist die Jacke denn schon richtig getrocknet? Das kann schon 3 Tage gehen. Schüttele sie regelmäßig auf und versuche mit den Händen die Daunen in der Jacke zu bewegen. Häufig sind sie verklumpt. Beim Waschen sollte man deshalb einen (sauberen) Tennisball mit in die Maschine (Trommel) tun.

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Ich hoffe die Pille hilft gegen Empfängnis und nicht gegen Barbies oder Kens ;-)

Woher hat du diese Info mit der Altersgrenze? Ich bin mir sicher das ist völliger Quatsch, eine solche Altersgrenze gibt es nicht.

Einen Rechtsanspruch auf ein Medikament hast du nicht. Jeder Arzt kann sich weigern, dir die Pille zu verschreiben. Schließlich ist die verschreibungspflichtig und nicht ohne Risiken. Mit dem Alter - aber eher über 35 nicht 25 - und bei Übergewicht, Raucherinnen etc. wird es schon den ein oder andern Arzt geben, der das nicht befürworten wird.

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Eigentlich kann man da wenig machen.

Durch die Hufe und das Gewicht der Pferde ist der Boden wahrscheinlich so verdichtet, dass das Wasser nicht versickert und das Gras nicht mehr richtig wächst (jetzt im Winter ja sowieso nicht). Im Frühling - so ab Mai - wenn die Pflanzen wieder richtig wachsen wird sich die Weide schon wieder erholen. Langfristig kann man nur die Weide absperren, und abwechselnd mit einer anderer Weide nutzen, oder die Weide zweiteilen und immer nur einen Teil nutzen, damit sich der andere Teil erholen kann. Pflügen und neu glatt ziehen und sähen ist im Frühling auch möglich, um für nächsten Winter vorzuarbeiten.

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Bei sehr stark geschminkten Lippe in knallrot wäre ich beim Augen-Make-Up sehr zurückhaltend. Ich würde einen etwas stärkeren schwarzen Eyeliner nehmen (dunkelbraun, wenn du eher blond bist) und die Wimpern tuschen. Auf Lidschatten würde ich verzichten, dass wird sonst zu stark und zu viel.

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ich rate dir zu einem Besuch beim Orthopäden, evtl. ist etwas ausgerenkt oder ein Bandscheibenvorfall. Wahrscheinlicher ist aber eine Verspannung und Fehlhaltung. Dann solltest du dir eine Rückenschule (spezielle Gymnastik für den Rücken) suchen oder der Orthopäde verschreibt dir Krankengymnastik.

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Die sind aus Satin oder Seide. Probier mal das als Suchbegriff.

Ob du einen findest im Animalprint, weiß ich nicht.

Hier ein Beispiel: http://www.amazon.de/Wende-Bademantel-schwarz-Drachen-Stickerei/dp/B004FN87OE/ref=sr_1_1?s=apparel&ie=UTF8&qid=1325686561&sr=1-1

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Klagen kannst du aus § 1619 BGB schon, aber das nutzt dir nichts. Von der zwischenmenschlichen Ebene mal ganz abgesehen, kann man einen solchen Anspruch nicht vollstrecken.

§ 888 ZPO Nicht vertretbare Handlungen

(1) Kann eine Handlung durch einen Dritten nicht vorgenommen werden, so ist, wenn sie ausschließlich von dem Willen des Schuldners abhängt, auf Antrag von dem Prozessgericht des ersten Rechtszuges zu erkennen, dass der Schuldner zur Vornahme der Handlung durch Zwangsgeld und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, durch Zwangshaft oder durch Zwangshaft anzuhalten sei. Das einzelne Zwangsgeld darf den Betrag von 25 000 Euro nicht übersteigen. Für die Zwangshaft gelten die Vorschriften des Vierten Abschnitts über die Haft entsprechend.

(2) Eine Androhung der Zwangsmittel findet nicht statt.

(3) Diese Vorschriften kommen im Falle der Verurteilung zur Leistung von Diensten aus einem Dienstvertrag nicht zur Anwendung.

Wendet man § 888 Abs. 3 ZPO analog an, was man wohl tun muss, dann kannst du deinen Anspruch nicht vollstrecken.

§ 1619 BGB sollte wohl nur den Zweck haben, dass wenn jemand den 16-jährigen Sohn tötet, schadensersatzpflichtig für dessen Arbeitsleistung ist.

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Ca. 100 Euro Gebühr

Die Gebühr ist höher, wenn ihr an einem besonderen Ort oder an einem Samstag heiratet wollt. Das kann dann schnell auf 500 Euro steigen. Manchmal muss man auch den Saal separat mieten, in dem die Trauung (nicht die Feier meine ich) stattfinden soll.

Oft kostet auch das Familienstammbuch noch etwas extra (30 Euro) und die Mehrfertigungen der Urkunden.

plus 2 Geburtsurkunden, wenn ihr auswärts geboren seid - nochmal ca. 20 Euro

plus diverse Beglaubigungen, Ehefähigkeitszeugnisse etc. wenn einer von euch Ausländer ist.

Was euch die Feier etc wert ist, müsst ihr selbst wissen. Beim Essen kann man pro Mensch 40-80 Euro rechnen (4/5 Gänge), ja nach dem wie gehoben es ist. Die Getränke gehen extra. Kaffeepauschale oft nochmal 3 Euro pro Person, wenn man den Kuchen selbst mitbringt.....

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Rechtlich ist es in Ordnung wenn die Versandkosten erst ab 40 Euro Warenwert übernommen werden.

Ich würde sagen, wie du dein Widerrufsrecht ausübst ist deine Entscheidung. Du hättest ja auch nur per E-Mail widerrufen können und dann mit dem Verkäufer klären, ob er einen Retourenschein schickt oder wie du ihm die Ware zurück gegeben musst. Wenn du gleich zurückschickst (anstatt der Widerrufserklärung in Textform), dann musst du auch die Kosten tragen, wenn kein Retourenschein beiliegt.

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Ich glaube nicht, dass das heute anders wäre. Schau dir Bilder von der Hinrichtung Benito Mussolini an - das ist kaum 65 Jahre her. http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Mussolini_e_Petacci_a_Piazzale_Loreto,_1945.jpg&filetimestamp=20110123210035

Ich würde als Motiv Neugier und Schaulust vermuten.

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Inzest (auch Blutschande) ist der Geschlechtsverkehr zwischen nahen Verwandten (in Königshäusern nicht so verbreitet, jedenfalls nicht mehr als anderswo). Das ist übrigens strafbar, nur so nebenbei: § 173 StGB Beischlaf zwischen Verwandten

(1) Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist. Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen.

(3) Abkömmlinge und Geschwister werden nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt waren.

Inzucht ist das Ergebnis des obrigen, aber wird auch weiter verwendet. Z.B. wenn Cousins/Cousine miteinander Kinder haben. Meist im Zusammenhang mit der Ehe zwischen Verwandten. http://de.wikipedia.org/wiki/Verwandtenheirat

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Diesen Beipackzettel müsstest du eigentlich bei dir zu hause haben: http://www.hexal.de/subdomains/unternehmen/praep/gi/bellahx35gi676700180x600.pdf

Da steht: "Bella Hexal 35 ist ein wirksames Verhütungsmittel, so dass keine anderen empfängnisverhütenden Pillen eingenommen werden müssen".

Ich rate dir mit dem GV noch etwas zu warten, dein Verhalten wirkt sehr überstürzt.

Du musst die Pille möglichst schon einen Monat entsprechend der Anweisung (s.o.) genommen haben, sonst wirkt sie nicht oder schlecht.

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Hm... ist unklar

Da bleibt euch nichts anderes übrig als einen Test zu machen.

Den Test kann man bei jeder Apotheke oder Drogerie (schlecker etc) kaufen. Der Test dauert nur 3 Minuten. Also kann man ihn theoretisch auch nach der Schule auf dem Schulklo oder bei dir zu Hause machen, wenn sie solche Angst vor ihrer Mutter hat.

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