Grundsätzlich gilt das Gehalt deiner "neuen" Frau nicht in der Unterhaltsberechnung.
Der Unterhaltsanspruch berechnet sich weiterhin aus deinem Einkommen aus der Düsseldorfer Tabelle (oder was bei dir gilt, süddeut. Leitlinie etc)
Jedoch kann folgendes passieren: Wenn du nun mit einer Frau wieder zusammenlebst, dann sparst du Lebenshaltungkosten und Miete (weil die dann durch 2 Personen geteilt wird), d.h. dann hast du einen geringeren Bedarf. Dies kommt aber nur beim Mangelfall im Fall von Kindesunterhalt zum Tragen. Beim Geschiedenenunterhalt (für die Ex-Frau für die Betreuung der Kinder) kann das auch eine Rolle spielen.