Bekomme von derr Bundeskasse Halle/Saale Sitz Weiden Oberpfalz Pflegeldzahlungen, aber seit zwei Monaten den falschen Betrag an wen kann ich mich wenden?

1 Antwort

Der erste Ansprechpartner ist die Stelle, von der du das Pflegegeld bekommst.

Das Pflegegeld bezieht sich auf eine Pflegestufe?

Wenn ja:

Kann es sein, dass du noch keinen einzigen Pflegeberatungsbesuch nach § 37.3 SGB X der Pflegekasse nachgewiesen hast?

Denn diese Pflegeberatungsbesuche sind gesetz. Vorgeschrieben.

Bei Pflegestufe 1 und 2, jetzt bei Pflegegrad 2 und 3, sind diese Pflegeberatungsbesuche einmal pro Halbjahr und in Pflegestufe 3, jetzt Pflegegrad 4 u. 5 , einmal pro Quartal, der Pflegekasse nach zu weisen.

Erfolgen diese Pflegeberatungsbesuche nicht, so kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder die Zahlung kompl. einstellen.

Den ambul. Pflegedienst der diese Pflegeberatungsbesuche erbringt, musst du dir selbst aussuchen und mit dem Pflegeberatungsbesuch beauftragen. Die Kosten trägt die Pflegekasse.

Und das ist nichts neues. Diese Info zu den Pflegeberatungsbesuchen stand im Einstufungsbescheid den ihr damals erhalten habt.