Bekomme ich Mutterschaftsgeld auch wenn ich mein Kind zur Adoption gebe?
4 Antworten
Ja, denn es geht um dich, nicht um das Baby. Die 8 Wochen nach der Entbindung sind dafür da, dass du nicht arbeiten musst, damit sich dein Körper von den Strapazen der Schwangerschaft und der Geburt und der Hormonumstellung hinterher erholen kann.
Elterngeld bekommt man dann allerdings nicht.
Ja, Mutterschaftsgeld und die Aufstockung des Arbeitgebers werden an Schwangere gezahlt, die in den 14 Wochen um die Geburt herum nicht arbeiten dürfen.
Nur für das Elterngeld muss man das Kind im eigenen Haushalt erziehen.
Nein weil sie wegen einer GEBURT nicht arbeiten DARF. Sie ist ja nicht krank nach der Geburt.
Auch wenn man das Kind zur Adoption gibt? Woher weißt du das so genau? Im Internet finde ich leider keine passende Antwort.
Ich möchte aber kein Kind adoptieren sondern aus persönlichen Gründen zur Adoption geben. Und frage mich ob ich dann trotzdem Anspruch auf das Mutterschaftsgeld habe. Der Link bezieht sich doch darauf wenn ich ein Kind adoptieren möchte.
Da stehen nicht nur die ersten 20 Zeilen drin, sondern weit mehr. Wenn frau ein Kind adoptiert, steht ihr der Mutterschutz eben NICHT zu, wohl aber der leiblichen Mutter, die das Kind austrägt.
Nein, steht dir dann nicht mehr zu.
Ja da du in dieser Zeit nicht arbeiten darfst für die du Mutterschaftsgeld erhälst.
Es ist ein Ausgleich für den Gehaltsverlust weil du 6 Wochen vor und 8 Wochen nach einer Geburt nicht arbeiten darfst somit auch kein Geld verdienen kannst.
Ist unabhängig davon ob sie es behält oder nicht. Sie DARF in dieser Zeit nicht arbeiten wegen der Geburt.
Nein warum denn?
Sie bekommt ja ein Kind und dafür ist das Mutterschaftsgeld. Krankengeld ist was anderes.
Was du meinst wäre glaube ich Elterngeld? Das bekäme die nur würde sie es behalten.
Mutterschaftsgeld… wird das nicht ins Krankengeld übergehen wenn man das Kind zur Adoption freigibt? Da ist man doch keine Mutter mehr, sondern nur krank.