Begutachtung Baum - wer muss zahlen?
Unser Vermieter hat einen Baum begutachten lassen.
Die Kosten dafür hat unser Vermieter auf uns umgelegt. Kann mir jemand sagen, ob dies rechtens ist, oder ob diese Kosten eigentlich vom Hausgeld bezahlt werden müssten?
Dazu kommt, wer darf dieses Gutachten machen? Muss man dafür eine bestimmte Ausbildung haben?
4 Antworten
... mich irritiert der Hinweis auf Hausgeld, ein Mieter kennt eigentlich solche Kosten und Lasten nicht.
Falls es um eine BK-Abrechnung geht, sind ja solche Kosten und Lasten zwingend einzustellen, so der BGH.
Ob ein Mieter zu zahlen hat, ergibt sich aus seinen Vereinbarungen, dann in der Kostenstelle Gartenpflege.
Nachsatz, Zitat Pro Mietrecht:
..... dass solche Kosten nur dann auf Mieter umgelegt werden können, wenn dies ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart ist.
"Lässt der Vermieter einen Baum fällen, sind die hierfür anfallenden Kosten keine Betriebskosten, so mehrere Amtsgerichte. Die Baumfällkosten sind daher nicht über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umlegbar."
Also nehme ich mal an, dass auch das Gutachten nicht einfach auf die Mieter abgewälzt werden kann.
Muss man dafür eine bestimmte Ausbildung haben?
Ja natürlich, dafür gibt es Sachverständige oder kannst Du beurteilen, ob ein Baum gesund ist?
Das sind keine laufend anfallenden Betriebskosten, also nicht auf Mieter umlegbar.
Wenn denn der Vermieter die Bäume regelmäßig, alle 2 - 3 Jahre, begutachten läßt. Was ich mir aber beim besten willen nicht vorstellen kann.
....... dass solche Kosten nur dann auf Mieter umgelegt werden können, wenn dies ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart ist, so auch Pro Mietrecht.
Von der Definition her sind das keine Betriebskosten, deshalb nicht umlegbar.
... ich fürchte doch. Alle 2 bis 3 Jahre ist wiederkehrend, wie beim Heizöltank alle 5 Jahre die Reinigung.