Beglaubigte Kopie für die Namensänderungsurkunde?

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Bevor es zu Verwirrungen kommt. Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Eheurkunde, Urkunden über Namensänderungen) dürfen NICHT beglaubigt werden.

Man benötigt einen neues Auszug aus den jeweiligen Büchern/Registern. Zuständig dafür ist das Standesamt. Wichtig ist, die neuen Abschriften bekommt man nur bei dem Standesamt bei dem der Vorgang auch beurkundet wurde.

Beispiel: Ist man in Berlin geboren, kann man in Hamburg keine neue Geburtsurkunde beantragen.

Für Namensänderungen ist in der Regel Das Standesamt zuständig ! Mfg.

ThMue25 
Fragesteller
 21.12.2016, 15:54

Danke... das wollte ich wissen.

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Wenn es zwei Änderungen gab, dann gibt es auch zwei Urkunden. Von beiden Urkunden kannst bei der Meldestelle eine Kopie beglaubigen lassen. Die Originale mußt Du mitnehmen, Kopien solltest Du mitnehmen. Sonst müssen die Kopien beim Amt gemacht werden und das kostet dann nochmal extra.

Na ja, du hast ein Original vorliegen, das du nie aus der Hand geben darfst.

Womöglich hast du dieses Original einfach nur kopiert und der Bewerbung beigelegt. Das reicht aber nicht, Kopien kann man manipulieren. Du musst zu der Stelle, die das Original ausgestellt hast und dort eine beglaubigte Kopie anfordern. Notfalls kann man sowas auch bei einem Notar machen lassen.

Eigentlich müsste die letzte Urkunde reichen, aber in der Bürokratie weiß man nie...sicherer wäre es, beide Urkunden beglaubigt einzureichen.