Auswahlverfahren der Polizei für 2024 bestanden aber nicht eingestellt worden?
guten Tag, meine Frage wäre es, wie läuft es eigentlich ab wenn ich das Auswahlverfahren bestanden habe für 2024, doch wegen einer Gerichtssache gegen die Polizei vorgegangen bin und dennoch leider nicht angenommen wurde.
kann man sich für dieses Jahr noch bewerben für den Studienstart 2025? Ich müsste eigentlich nur mein polizeiärztliche Untersuchung erneut machen und könnte mein ROW mitnehmen. Viele haben mir gesagt das es nicht geht aber sollte doch nichts im Wege stehen und brauche nur die ärztliche Untersuchung.
bitte um Hilfe !
3 Antworten
kann man sich für dieses Jahr noch bewerben für den Studienstart 2025?
Ja, kannst du. Du durchläufst das Einstellungsverfahren dann nochmal von vorne und wenn du es mit dem richtigen Ranking schaffst den Test zu bestehen, um einen der Studien-/Ausbildungsplätze abzugreifen, dann dürftest du auch angenommen werden.
Viele haben mir gesagt das es nicht geht aber sollte doch nichts im Wege stehen und brauche nur die ärztliche Untersuchung
Naja... die wollen ja nicht, dass derjenige, der sich dort bewirbt 'irgendwann mal reingepasst hätte', sondern dass der Bewerber JETZT die Voraussetzungen erfüllt.
och wegen einer Gerichtssache gegen die Polizei vorgegangen bin
Dieser Umstand bleibt doch bestehen!
Wenn du z.B. wegen einer Vergewaltigung abgelehnt wurdest, ist das im nächsten Jahr immer noch Fakt!
Aber der Kandidat = DU hast sie begangen. Warum sollte das nach einem Jahr keine Rolle mehr spielen?
Im Führungszeugnis stehen nur Verurteilungen und bei Jugendlichen ist es grundsätzlich "sauber". Die Polizei hat schließlich eigene, original Akten und was die da lesen, gibt halt auch ein Bild vom Bewerber ab.
Ob du es glaubst oder nicht: die allermeisten Menschen haben mit Strafrecht gar nichts zu schaffen.
Du schreibst ja nicht, worum es geht, aber die Polizei kann schon feststellen, ob du dich mit den "richtigen" Leuten umgibst oder um welche Uhrzeit du dich wo aufhältst und zieht ihre negativen Rückschlüsse daraus.
Du musst von vorn beginnen.
Was erwartest du? Die Polizei verklagen und dann dort arbeiten wollen. Das kommt natürlich nicht gut dort an.
Ja verstehe schon es waren viele Gründe weshalb ich es auch getan habe verstehst du.
wenn ich nicht wissen würde ob ich durchkomme mit der Klage, dann hätte ich es auf keinem Fall gemacht.
Also verklagest du erst die Polizei und willst dann da arbeiten? Natürlich werden sie dich nicht einstellen!
Ist es natürlich. Und es ist das Recht der Polizei, niemanden einzustellen, der sie verklagt hat.
Da shat nuchts damit zu tun, dass man es gegen dich verwendet man kann dich dann einfcah nicht als Mitarbeiter brauchen.
Naja, wahrscheinlich ist es erst hinterher aufgefallen oder so.
Du kannst die Polizei ja direkt nochmal verklagen.
Ja so groß war die Strafsache natürlich nicht.