Ausnahmebewilligung Autoglas

2 Antworten

Eine Ausnahmebewilligung erhälst du ab 47 Jahren wenn du 6 Jahre nachweissen kannst das du als Autoglaser und natürlich als Führungskraft gearbeitet hast. Eine Bewilligung kann dir auch schon ausgestellt werden ca 6 Monate wenn du die Absicht nachweisen kannst das du dich als Karosserie zur Meisterprüfung eingetragen hast. des weiteren wäre eine Fachkundeprüfung noch möglich.

Schau mal hier: http://www.buhev.de/2003/06/keine-ausnahmebewilligung.html

Frag bei der Handelskammer (IHK) nach, die stehen im Telefonbuch und sagen dir genau was du alles brauchst, um dich selbständig zu machen.

Solltest du noch eine Homepage brachen, dann guck mal hier jadem.de oder www.magento4all.com