Ausbildungsvertrag original oder kopie?

2 Antworten

Von Ausbildungsverträgen sollten in der Regel 3 Exemplare ausgefertigt werden - eins für den Betrieb, eins für den Auszubildenden und eins für die zuständige Kammer. An die Berufsschule gibt man nur eine Kopie. Und der Versand an die Kammer ist normalerweise Aufgabe des Betriebs.

Somit solltest du dir nächste Woche das Original von der Lehrerin zurückholen und eine Kopie davon in der Schule abgeben. Im Betrieb solltest du nachfragen, ob dort bereits der Versand an die Kammer stattgefunden hat. Wenn nicht und wenn es kein drittes Original gibt, solltet ihr genau das noch aufsetzen und versenden.

Grundregel Nummer 1, man verschickt keinerlei Originale, nur Kopien, ggf. beglaubigte Kopien ☝️

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung