ausbildung: muss ich am osterMontag arbeiten?
Hi, mache eine Ausbildung an einer Tankstelle als EHK und muss heute arbeiten. Bin 18 Jahre alt, mein Chef sagt er gibt mir kein Ersatz Ruhetag da ich heute eigentlich Berufschule hätte. Darf er das ?
4 Antworten
Dein Chef ist im Unrecht, du hättest heute keine Berufschule, weil ja Feiertag ist und du wie alle anderen deinen Feiertag geniessen könntest. Dein Chef MUSS dir einen Ersarztfeiertag geben.
Generell musst du an einem gesetzlichen Feiertag erst mal überhaupt nicht arbeiten sofern du minderjährig bist, außer du Erhältst einen freien Tag als Ausgleich. Lies bei Volljährigkeit mal die Paragraphen 9,10 und 11 im Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Du hättest heute definitiv keine Berufsschule weil es ein gesetzlicher Feiertag ist.
Dein Chef muss Dich für eine Arbeit an einem gesetzlichen Feiertag eigentlich doppelt entschädigen (Feiertagszuschlag).
Wende Dich an den Ausbildungsbeauftragten der zuständigen Industrie-und Handelskammer, wenn Dein Chef nicht einlenkt. Dazu ist der Ausbildungsbeauftragte da.
Notiere Dir zu Hause penibel genau alle Arbeitszeiten.
Wer sagt denn, dass er einen Zuschlag erhalten muss? Das regeln zum Beispiel Tarifverträge, Ausbildungsverträge etc., aber gesetzlich besteht kein Anspruch auf Zuschlag. Nur auf Ausgleich.
Ostermontag ist ein gesetzlicher Feiertag. Wieso solltest du da Schule haben? Und wo arbeitest du denn dass man am Ostermontag arbeiten muss?
Korrekt, Paragraphen 9, 10 und 11 ArbZG