Ausbildung in der Justiz trotz mündlicher Zusage absagen?
Ich habe eine Zusage zur Ausbildung des Justizfachwirts bekommen. Nun habe ich angefangen zu zweifeln ob es wirklich das Richtige ist, da ich unbedingt noch meine allgemeine Hochschulreife erreichen möchte und ja Fern- oder Abendschulen nicht einfach und günstig sind. Wäre es schlau das Gymnasium zu Ende zu machen und es dann in zwei Jahren nochmal zu versuchen oder meint ihr, dass das eine einmalige Chance ist und wer die Zusage einmal absagt direkt vermerkt wird?
Das allgemeine Abitur möchte ich sowieso machen ich weiß halt nur nicht, ob ich jetzt abbrechen soll und das Abitur nachholen soll oder durchziehen sollund es dann nochmal versuchen kann. Wisst ihr da was?
Wird das direkt so vermerkt, dass ich auf keinen Fall mehr eine Chance haben würde?
Mir ist natürlich bewusst, dass sich Interessen ändern können und ich jetzt nicht zwangsläufig den Platz nochmal kriegen würde aber wäre es theoretisch möglich?
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1 Antwort
Du hast immer noch die selbe Chance nach dem Abitur da angenommen zu werden wie heute. Wenn du gut in der Schule bist und weißt das du das Abitur schaffst, empfehle ich dir weiter zu machen. Es nachzuholen machen nur die wenigsten und man schiebt es sich nur vor. Zudem kannst du mit deinem Abi zum gehobenen Dienst (denke mal den gibt es auch bei der Justiz) wodurch du besser aufsteigen kannst und mehr Geld verdienen wirst. Wenn du total im Zwiespalt bist, lass dich mal von einem Berater, die Jugendlichen helfen ihren besten Weg nach der Schule zu gehen, beraten.
Erstmal vielen Dank! Ich habe ja bereits eine Zusage bekommen und könnte dieses Jahr anfangen. Meinst du, dass das nicht schlimm vermerkt wird?