Ausbildung bei der Bpol und Gesprächstherapie?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Eine erfolgreich abgeschlossene Therapie ist nicht per se ein absolutes Ausschlusskriterium.

Bei deiner polizeiärtzlichen Untersuchung wird sich ein Bild davon gemacht, worum es damals genau ging und ob es eventuell in Zukunft nochmal behandlungsbedürftig wird.

Du wirst wahrscheinlich ein Schreiben von einem Psychologen einreichen müssen, in dem bestätigt wird, dass keine Auffälligkeiten mehr vorhanden sind.

Ist aber am Ende Ermessenssache des Arztes. Da gibt es keine 100% richtige Antwort drauf.

N2020 
Fragesteller
 16.12.2023, 22:45

Das hört sich schonmal gut an. Danke für die Antwort.

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